HZA-HN: Batmans geflĂŒgeltes GefĂ€hrt beim Zoll eingeflattert
05.03.2024 - 12:00:25 | presseportal.deAugenscheinlich handelt es sich um ein gebrauchtes Kraftfahrzeug in Form einer fahrtĂŒchtigen Originalrequisite aus dem Film "Batman". Das ĂŒber 30 Jahre alte Fahrzeug wurde als EinzelstĂŒck speziell zu diesem Zwecke angefertigt und vom EinfĂŒhrer in den USA gekauft und ins Hohenloher Land geholt.
Laut eigens eingeholtem Gutachten befindet es sich in einem historisch einwandfreien Zustand und weist nachweislich an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Motor usw. keine wesentlichen Ănderungen auf.
Da das GefĂ€hrt zolltarifrechtlich als "SammlungsstĂŒck von historischem bzw. geschichtlichem Wert" anzusehen ist, konnte fĂŒr die Abgabenerhebung entgegen dem fĂŒr handelsĂŒbliche Kraftfahrzeuge geltenden Drittlandzollsatz von 10 % und dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 %, Zollfreiheit und der ermĂ€Ăigte Einfuhrumsatzsteuersatz in Höhe von 7 % angewendet werden.
Das GefĂ€hrt soll bereits in KĂŒrze als Exponat einer in Rosenheim startenden Ausstellung mit dem Thema Heldinnen und Helden zu sehen sein.
Zusatzinformationen:
Als Zölle werden Abgaben oder Steuern bezeichnet, die im grenzĂŒberschreitenden Warenverkehr mit DrittlĂ€ndern zu entrichten sind. Die Erhebung durch die Zollverwaltung knĂŒpft sich dabei an den Eingang einer Ware in den EU-Wirtschaftskreislauf. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland ist grundsĂ€tzlich Zoll zu entrichten. Die Höhe des Drittlandzolls ist davon abhĂ€ngig, welcher Warennummer (TARIC-Code bzw. Codenummer) ein Produkt im Zolltarif der Gemeinschaft zugeordnet wird. Darin werden die maĂgeblichen gesetzlichen Vorgaben, die bei Ein- und Ausfuhren von Waren zu beachten sind, zusammengefasst. Aus der Codenummer ergeben sich dadurch beispielsweise AbgabensĂ€tze und eventuell notwendige Unterlagen, die bei der Abfertigung vorzulegen sind. Um dem Wirtschaftsbeteiligten eine gewisse Rechtssicherheit zu bieten, damit er Kosten und Aufwendungen im Voraus richtig kalkulieren kann, steht es jeder berechtigten Person frei, bei den Zollbehörden eine verbindliche Auskunft ĂŒber die zolltarifliche Einreihung der Ware zu beantragen.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Mobil: 0175 / 26 90 512
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn@zoll.bund.de
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