HZA-HN: Prüfaktion im Taxi- und Mietwagengewerbe/ Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn kontrolliert Personenbeförderungsgewerbe
15.06.2026 - 17:00:01 | presseportal.de
Von Mittwoch bis Samstag vergangener Woche überprüften insgesamt 30 Beschäftigte beider FKS Standorte aus Heilbronn und Tauberbischofsheim mittels 91 Personenbefragungen Beschäftigungsverhältnisse im Taxi- und Mietwagengewerbe.
Schwerpunkte der Prüfaktionen lagen in Heilbronn, Öhringen, Ludwigsburg, in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg sowie in Bad Mergentheim, Crailsheim, Künzelsau, Schwäbisch Hall und Tauberbischofsheim. Tangiert waren insgesamt 58 Betriebe, deren Geschäftszweck im kommerziellen Angebot von Personenbeförderungsdienstleistungen besteht.
Neben den involvierten Einsatzkräften der FKS des Zolls begleiteten zusätzlich zehn Beschäftigte der Finanzämter Heilbronn und Ludwigsburg, des Landratsamts Schwäbisch Hall, des Landratsamts Heilbronn sowie der Stadtverwaltung Heilbronn die Kontrollaktion.
"Mit dieser dreitägigen Prüfaktion versuchen wir sicherzustellen, dass sich alle Betriebe an die geltenden Vorschriften halten und sich kein Betrieb ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft," so Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn. "Ziel der FKS-Maßnahmen ist es immer, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Verstöße zu verhindern," so Schröder weiter. Nicht auszuschließen ist, dass im Personenbeförderungsgewerbe versucht wird, bei der Arbeitszeit zu tricksen. Wartezeit auf Kunden in den Fahrzeugen im Personenbeförderungsgewerbe stellt rechtlich Arbeitszeit dar. U.a. auch daher ergaben sich bei dieser Kontrollaktion Hinweise auf mutmaßliche Verstöße, denen mittels weiterer Prüfungen und Recherchen nachgegangen wird.
Vorläufig ergaben sich aus den Personenbefragungen der Fahrerinnen und Fahrer folgende Erkenntnisse: In drei Fällen wird möglichen Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften nachgegangen. Ferner ergaben sich im Rahmen der Kontrollen in zwei Prüfungen Anhaltspunkte einer sogenannten Beitragsvorenthaltung. Dabei gewähren Arbeitgeber den Fahrenden Teile ihres Arbeitsentgelts nicht über die offizielle Buchhaltung und enthalten den Sozialkassen dadurch Beiträge vor. In fünf Fällen wurden nicht die erforderlichen Ausweisdokumente mitgeführt und es wurden jeweils Ordnungswidrigkeitsverfahren gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 SchwarzArbG eingeleitet.
"Den festgestellten Unregelmäßigkeiten gilt es jetzt durch weitergehende Geschäftsunterlagenprüfungen bei neun betroffenen Betrieben nachzugehen," fasst der Heilbronner Einsatzleiter die Maßnahmen abschließend zusammen.
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