HZA-DA: Aus fĂŒr 17 Paletten Energydrinks - DarmstĂ€dter ZOLL schĂŒtzt Frankreich vor FĂ€lschungen
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:50 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSDie FĂ€lschungen trafen bereits am 03.08.2026 auf einem bis zur Decke beladenen Lastkraftwagen (LKW) auf dem Amtsplatz des Zollamtes Darmstadt ein. Der französische Besitzer meldete die Energydrinks und Chips (die der Form nach an die italienische Nudelsorte "Penne" erinnern) mit korrekten Mengen und Werten zur Verzollung in Deutschland an. Die Einfuhrumsatzsteuer sollte erst im Bestimmungsland Frankreich entrichtet werden. "Das kam so weit erstmal ganz harmlos daher" erlĂ€utert Angelika Hipp-Clemens diese nicht unĂŒbliche Vorgehensweise bei gewerblichen Sendungen. Denn Zölle sind in der EuropĂ€ischen Union (EU) einheitlich geregelt und kommen allen Mitgliedstaaten zugute. Die Einfuhrumsatzsteuer dagegen fĂ€llt bei gewerblichen Sendungen im europĂ€ischen Bestimmungsland an und variiert in ihrer Höhe. "Der Besitzer tat also erstmal so, als wĂ€re die Sendung legal. Zumindest solange, bis wir den LKW entladen und in die Kartons reinschauen wollten." so Hipp-Clemens weiter. Denn die angeordnete Warenbeschau versuchte der Besitzer zu verhindern und drohte sogar mit einem Anwalt. "Was uns wenig beeindruckt!" klĂ€rt Hipp-Clemens weiter ĂŒber den ZOLL als erste Importinstanz zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf. Das Ergebnis der routinemĂ€Ăig angeordneten Beschau bestĂ€tigte den Kontrollauftrag des Zolls. Denn nur eine Palette mit Energydrinks war markenrechtlich unauffĂ€llig und konnte nach der Verzollung freigegeben werden. 17 weitere Paletten enthielten insgesamt 35.760 Liter Energydrinks und fast 16.000 ChipstĂŒten mit rechtswidrig nachgeahmten Aufdrucken von vier Marken oder deren Erkennungsmerkmalen.
Die geschĂ€digten Rechteinhaber entschieden, dass die Ware vernichtet wird. Daneben können sie zivilrechtlich gegen den EinfĂŒhrer vorgehen und Schadensersatzforderungen geltend machen.
Zusatzinformation:
GefĂ€lschte Produkte unterliegen keiner PrĂŒfung und keiner GewĂ€hrleistung, denn sie werden an den Behörden vorbei auf den Markt gebracht. Bei Lebensmitteln können so beispielsweise weder gefĂ€hrliche noch gesundheitsschĂ€dliche Inhaltsstoffe ausfindig gemacht werden. Auch die Inhaber der Markenrechte haften nicht fĂŒr etwaige gesundheitsschĂ€dliche Folgen, die durch den Konsum von gefĂ€lschten Produkten auftreten.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Darmstadt
Angelika Hipp-Clemens
Telefon: 061519180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
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