HZA-DO, Aufenthaltstitel

HZA-DO: Aufenthaltstitel am Bahnhof gefunden / Zoll deckt illegale BeschÀftigung in drei FÀllen bei Kontrollen von Nagelstudios auf

22.02.2024 - 06:56:32

Gevelsberg - Beamte des Hauptzollamts Dortmund haben am 08. Februar und am 14. Februar jeweils ein Fingernagelstudio in Gevelsberg ĂŒberprĂŒft.

Bei der Kontrolle des ersten Nagelstudios wurde ein Mann arbeitend angetroffen. Als die Beamten ihm die PrĂŒfung eröffneten, flĂŒchtete er aus dem GeschĂ€ft. Die nacheilenden Beamten konnten ihn aber schnell stoppen. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen vietnamesischen StaatsbĂŒrger handelte.

Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der Mann verfĂŒgte jedoch ĂŒber keinerlei Ausweisdokumente. Die Zollbeamten nahmen ihn vorlĂ€ufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Er wurde zur KlĂ€rung der IdentitĂ€t zur Polizei gebracht. Die AuslĂ€nderbehörde entscheidet nun ĂŒber seinen weiteren Verbleib.

Bei der zweiten Kontrolle wurden ein Mann und eine Frau arbeitend angetroffen. Es handelte sich ebenfalls um vietnamesische Staatsangehörige. WÀhrend die Frau keine Ausweispapiere hatte, wies sich der Mann zunÀchst mit einem abgelaufenen ungarischen Aufenthaltstitel aus. Die Zollbeamten nahmen daraufhin beide Personen vorlÀufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen sie ein. Beide wurden zur Feststellung der IdentitÀt zur Polizei gebracht.

"Es stellte sich durch die erkennungsdienstliche Behandlung und die anschließenden Vernehmungen heraus, dass die Frau versuchte, falsche Personalien anzugeben" so Andrea MĂŒnch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Der Mann gab an, er habe den ungarischen Aufenthaltstitel am Bahnhof gefunden", so MĂŒnch weiter. Er verfĂŒgte demnach auch nicht ĂŒber einen entsprechenden Aufenthaltstitel, der ihm die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet erlaubte. Beide Personen machten in der Vernehmung außerdem Angaben zu ihrer illegalen Einreise und Schleusung.

Der eigentliche Besitzer des abgelaufenen Aufenthaltstitels wurde im Januar 2024 wegen der illegalen Einreise im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg auffÀllig.

Über den weiteren Verbleib der Personen entscheidet nun die AuslĂ€nderbehörde.

Die Arbeitgeber der drei Beschuldigten erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen BeschĂ€ftigung von Arbeitnehmern ohne gĂŒltige Arbeitsgenehmigung. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
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