HZA-DO, Festnahmen

HZA-DO: Drei Festnahmen in Autowerkstatt / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung auf

Veröffentlicht am: 14.03.2024 um 10:54 Uhr | presseportal.de

Gelsenkirchen - Am 13. MĂ€rz 2024 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Autowerkstatt in Gelsenkirchen. UrsprĂŒnglicher Ermittlungsansatz war eigentlich die AufklĂ€rung von ScheinarbeitsverhĂ€ltnissen zur Erlangung von Sozialleistungen aufgrund eines Hinweises durch das Jobcenter Gelsenkirchen. Stattdessen wurden drei MĂ€nner angetroffen, die illegal beschĂ€ftigt wurden.

HZA-DO: Festnahme bei gemeinsamen Kontrollen / SchrotthÀndler ohne Aufenthaltstitel und Fahrerlaubnis unterwegs - Bild: presseportal.de
HZA-DO: Festnahme bei gemeinsamen Kontrollen / SchrotthÀndler ohne Aufenthaltstitel und Fahrerlaubnis unterwegs - Bild: presseportal.de

Beim Betreten der Werkstatt wurden drei albanische StaatsbĂŒrger, die an unterschiedlichen Autos Mechaniker-TĂ€tigkeiten vornahmen, angetroffen.

Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen albanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Alle drei MĂ€nner konnten den Beamten jedoch keine nationalen Aufenthaltstitel vorlegen, welche sie zur Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet berechtigt hĂ€tten.

Die Zollbeamten nahmen die MĂ€nner im Alter von 26, 30 und 31 Jahren vorlĂ€ufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Ein Beschuldigter wurde bereits von der Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf wegen einer vorangegangenen Straftat wegen des illegalen Aufenthalts zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Da die Beschuldigten ĂŒber keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet verfĂŒgten, ordnete die Staatsanwaltschaft Essen jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250,00 Euro an. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen, wurden die MĂ€nner an die zustĂ€ndige AuslĂ€nderbehörde ĂŒbergeben. Diese entscheidet nun ĂŒber deren weiteren Verbleib im Bundesgebiet.

Den Arbeitgeber der MĂ€nner erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen BeschĂ€ftigung von Arbeitnehmern ohne gĂŒltige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea MĂŒnch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
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