HZA-DO, Festnahme

HZA-DO: Festnahme bei Baustellenkontrolle / Zoll deckt illegalen Aufenthalt und illegale BeschÀftigung auf

12.07.2024 - 10:45:59

Gelsenkirchen - Am 11. Juli 2024 ĂŒberprĂŒften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Baustelle in Gelsenkirchen-Hassel.

Dabei wurde eine mĂ€nnliche Person angetroffen, die sich mit einem tĂŒrkischen Ausweisdokument sowie einem polnischen Aufenthaltstitel legitimierte. Um einer BeschĂ€ftigung nachgehen zu dĂŒrfen, benötigen tĂŒrkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur AusĂŒbung einer TĂ€tigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Der 37-JĂ€hrige konnte keinerlei Aufenthaltstitel fĂŒr das Bundesgebiet vorweisen, der ihm die Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet erlaubt hĂ€tte.

"Mit seinem polnischen Aufenthaltstitel hĂ€tte der Mann sich lediglich als Tourist in Deutschland aufhalten dĂŒrfen" so Andrea MĂŒnch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Mit der Aufnahme einer BeschĂ€ftigung erlosch die visumsfreie Einreise, er hĂ€tte dafĂŒr einen Aufenthaltstitel benötigt" so MĂŒnch weiter.

Die Zollbeamten nahmen den Mann daher vorlĂ€ufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Er wurde im Beisein eines Dolmetschers zum Sachverhalt vernommen. Die Abfrage im Informationssystem der Polizei ergab zudem, dass der Beschuldigte bereits durch die Bundespolizeiinspektion DĂŒsseldorf Flughafen ausgeschrieben war. Es lag ein aktuelles Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn vor. Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen wurde er dem Polizeigewahrsam zugefĂŒhrt. Über seinen weiteren Verbleib entscheidet nun die AuslĂ€nderbehörde.

Den Arbeitgeber erwartet ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. ZusĂ€tzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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Andrea MĂŒnch
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