HZA-DO: Zollkontrolle endet mit Strafverfahren / Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
08.04.2026 - 10:40:53 | presseportal.de
Bereits auf der Anfahrt kam den Zöllnern ein Firmenfahrzeug des betroffenen Unternehmens entgegen. Ein Streifenteam hielt das Fahrzeug daraufhin an und überprüfte den Fahrer. Der 27-jährige Mann aus Aserbaidschan wies sich mit einem litauischen Aufenthaltstitel aus und behauptete zunächst, keiner Beschäftigung nachzugehen, obwohl sich im Fahrzeug mehrere Transportbehälter mit Obstwaren befanden.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen aserbaidschanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte der Mann jedoch nicht. Auch mit seinem litauischen Aufenthaltstitel durfte er sich lediglich als Tourist in Deutschland für einen begrenzten Zeitraum aufhalten.
Die Zollbeamten leiteten vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass der Mann bereits seit 2024 für das Unternehmen tätig war und sogar eine Lohnabrechnung mit sich führte.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Diese entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.
Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
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Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
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