Kriminalität, Rauschgift

HZA-KI: Kieler Zoll stoppt Drogenschmuggel auf der A7 / 15 Kilogramm Betäubungsmittel und Cannabisprodukte sichergestellt

17.04.2026 - 14:40:58 | presseportal.de

Kiel - Zehn Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm Kokain, zwei Kilogramm Haschisch und zwei Kilogramm Marihuana mit einem Straßenverkaufswert von insgesamt rund 213.000 Euro haben Einsatzkräfte des Hauptzollamtes Kiel bei einer Zollkontrolle eines Fahrzeugs auf der Autobahn 7 am Rastplatz Ohe Ost am 14. April 2026 sichergestellt.

HZA-KI: Kieler Zoll stoppt Drogenschmuggel auf der A7 / 15 Kilogramm Betäubungsmittel und Cannabisprodukte sichergestellt - Foto: presseportal.de

Die Drogen waren in verschweißten Beuteln und Päckchen aus Kunststofffolie verpackt und in der Innenverkleidung beider Hintertüren sowie der Beifahrertür versteckt.

"Schon zu Beginn der Kontrolle nahmen die Einsatzkräfte durch die geöffnete Fahrertür einen intensiven Marihuana-Geruch wahr", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel. Auf Befragen gaben die beiden niederländischen Insassen an, keine Betäubungsmittel oder Cannabisprodukte mitzuführen.

Aufgrund des intensiven Geruchs baten die Zöllner die beiden Insassen, aus dem Fahrzeug auszusteigen, um dieses besser kontrollieren zu können. Nach reichlicher Belüftung des Fahrzeugs wurde zudem ein Zollhundeführer mit seiner Drogen-Spürhündin "Sira" hinzugezogen, um das Auto "abzuspüren".

"Sira zeigte sofort durch sogenanntes Einfrieren ein deutliches Anzeigeverhalten im Bereich der hinteren Türinnenverkleidung und damit das Vorhandensein von Drogen an", erklärt Marzinek.

Bei der anschließenden intensiven Kontrolle des Fahrzeugs, insbesondere der Türen, kamen mehrere Beutel und Päckchen mit weißem Pulver und Cannabisprodukten zum Vorschein. Dabei handelte es sich um insgesamt zehn Kilogramm Amphetamin, ein Kilogramm Kokain und jeweils zwei Kilogramm Haschisch und Marihuana.

"Eines der Päckchen wies eine Beschädigung auf, was den intensiven Marihuana-Geruch im Fahrzeug erklärte", so Marzinek weiter.

Gegen den 58-jährigen Fahrer und seinen 19-jährigen Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Konsumcannabisgesetz (KCanG) eingeleitet. Beide wurden vorläufig festgenommen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel hat das Amtsgericht Rendsburg gegen beide Männer einen Haftbefehl erlassen. Diese sind im Anschluss an eine Justizvollzugsanstalt überstellt worden. Die Drogen wurden sichergestellt.

Die weiteren Ermittlungen führen das Zollfahndungsamt Hamburg - mit Dienstsitz Kiel - und die Staatsanwaltschaft Kiel.

Zusatzinformation:

Bannbruch begeht, wer verbotene Gegenstände in den Gesetzesbereich ein-, aus- oder durchführt. (§ 372 Abgabenordnung (AO)). Nach aktueller Rechtslage dürfen volljährige Personen (ab 18 Jahren) bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch mitführen - jedoch ausschließlich im Inland. Die Einfuhr, Ausfuhr und auch die Durchfuhr von Cannabis über nationale Grenzen hinweg ist weiterhin ausnahmslos verboten - unabhängig von der mitgeführten Menge. Dies gilt also auch für Mengen unterhalb der 25-Gramm-Grenze.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Kiel übermittelt durch news aktuell

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