HZA-KI: Weltverbrauchertag: Zoll schĂŒtzt Verbraucher vor gefĂ€hrlichen Produkten
13.03.2026 - 10:00:00 | presseportal.de
"Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich darauf, dass Produkte auf unserem Markt sicher sind. Unsere Kontrollen sind eine wichtige Schutzfunktion: Sie verhindern, dass gefĂ€hrliche oder nicht zugelassene Waren ĂŒberhaupt in den Handel gelangen", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
Wie groĂ das Problem gefĂ€lschter oder unsicherer Produkte ist, zeigt auch ein Blick auf Europa. Nach Angaben der EuropĂ€ischen Kommission und des EUIPO wurden im Jahr 2023 in der EuropĂ€ischen Union mehr als 152 Millionen gefĂ€lschte Produkte sichergestellt. Viele dieser Waren entsprechen nicht den europĂ€ischen Sicherheitsanforderungen und können erhebliche Risiken fĂŒr Verbraucher darstellen.
Besonders hĂ€ufig stoĂen die Zöllnerinnen und Zöllner auf problematische Produkte im Zusammenhang mit Internetbestellungen aus dem Ausland. Dabei handelt es sich nicht selten um Waren, die weder europĂ€ischen Sicherheitsstandards entsprechen noch einen eindeutig identifizierbaren Hersteller erkennen lassen.
"Gerade bei Online-SchnÀppchen aus Drittstaaten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher besonders aufmerksam sein. Ein ungewöhnlich niedriger Preis geht hÀufig mit fehlenden Sicherheitsangaben oder unklaren Herstellerinformationen einher", so Oder weiter.
Beim Onlinekauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Anbieter klar identifizierbar ist und Produkte ĂŒber eine vollstĂ€ndige Herstellerkennzeichnung sowie ĂŒber erforderliche Sicherheitskennzeichnungen verfĂŒgen. Fehlen diese Angaben oder wirken sie zweifelhaft, ist Vorsicht geboten.
Zusatzinformation:
Viele Produktgruppen, die innerhalb der EuropĂ€ischen Union verkauft werden, mĂŒssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Dabei handelt es sich nicht um ein PrĂŒfsiegel, sondern um eine ErklĂ€rung des Herstellers, dass das Produkt die geltenden europĂ€ischen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfĂŒllt. Bei bestimmten Produktgruppen wird zusĂ€tzlich eine sogenannte Notified-Body-Nummer angegeben. Sie zeigt an, dass eine unabhĂ€ngige benannte Stelle in das KonformitĂ€tsbewertungsverfahren eingebunden war. Fehlt eine erforderliche Kennzeichnung oder wirkt sie offensichtlich missbrĂ€uchlich angebracht, kann dies ein Hinweis auf unsichere oder nicht zugelassene Produkte sein.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
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