Schwarzarbeit, KriminalitÀt

HZA-KI: Zoll stellt illegal beschĂ€ftigte Arbeiter auf Baustelle in Hohenwestedt fest / bei 9 von 31 Arbeitern VerstĂ¶ĂŸe aufgedeckt

Veröffentlicht am: 06.03.2026 um 09:00 Uhr | presseportal.de

Kiel, Hohenwestedt - Bei der Kontrolle einer Großbaustelle in Hohenwestedt hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Kiel mehrere mutmaßliche VerstĂ¶ĂŸe gegen Arbeits- und Aufenthaltsrecht festgestellt. 33 Zöllnerinnen und Zöllner ĂŒberprĂŒften am 5. MĂ€rz 2026 den Erweiterungsbau eines Produktionsbetriebs und kontrollierten dabei insgesamt 31 Personen.

HZA-KI: Zoll stellt illegal beschĂ€ftigte Arbeiter auf Baustelle in Hohenwestedt fest / bei 9 von 31 Arbeitern VerstĂ¶ĂŸe aufgedeckt - Bild: presseportal.de
HZA-KI: Zoll stellt illegal beschĂ€ftigte Arbeiter auf Baustelle in Hohenwestedt fest / bei 9 von 31 Arbeitern VerstĂ¶ĂŸe aufgedeckt - Bild: presseportal.de

Die EinsatzkrĂ€fte trafen zwei albanische Staatsangehörige ohne gĂŒltigen Aufenthaltstitel sowie zwei ukrainische Staatsangehörige ohne erforderliche Arbeitserlaubnis an. Bei fĂŒnf polnischen Staatsangehörigen ergaben sich zudem Hinweise auf eine mögliche ScheinselbstĂ€ndigkeit. Nach ersten Erkenntnissen könnten sie als angeblich selbstĂ€ndige KrĂ€fte fĂŒr eine deutsche Firma tĂ€tig gewesen sein. In solchen FĂ€llen besteht der Verdacht einer illegalen ArbeitnehmerĂŒberlassung.

Die beiden albanischen Staatsangehörigen gaben trotz verschmutzter Arbeitskleidung an, nicht gearbeitet zu haben. Den MÀnnern wurde die weitere Arbeitsaufnahme untersagt. Ihre PÀsse wurden sichergestellt und sie erhielten die Auflage, sich bei der zustÀndigen AuslÀnderbehörde zu melden.

"Dass Arbeiter trotz verschmutzter Arbeitskleidung erklÀren, gar nicht gearbeitet zu haben, erleben unsere EinsatzkrÀfte bei Kontrollen durchaus hÀufiger", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Die beiden ukrainischen Staatsangehörigen ohne gĂŒltige Arbeitserlaubnis gaben an, in Polen zu wohnen und bereits am Folgetag einen RĂŒckflug geplant zu haben. Sie wurden durch die EinsatzkrĂ€fte unmittelbar zur zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde begleitet.

"ScheinselbstĂ€ndigkeit oder illegale ArbeitnehmerĂŒberlassung können fĂŒr Auftraggeber zunĂ€chst wirtschaftlich attraktiv erscheinen. Wer jedoch Arbeitnehmer wie SelbstĂ€ndige einsetzt, muss damit rechnen, dass SozialversicherungsbeitrĂ€ge nachtrĂ€glich eingefordert werden und zusĂ€tzlich Straf- oder Bußgeldverfahren folgen", so Oder weiter.

Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

Zusatzinformation

Bei illegaler ArbeitnehmerĂŒberlassung gilt das aufnehmende Unternehmen rechtlich als faktischer Arbeitgeber. In diesem Fall haftet es fĂŒr die nicht abgefĂŒhrten SozialversicherungsbeitrĂ€ge der eingesetzten ArbeitskrĂ€fte. ZusĂ€tzlich drohen Strafverfahren wegen Vorenthaltens von SozialversicherungsbeitrĂ€gen sowie Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
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