Rechtsprechung, KriminalitĂ€t HZA-LĂ: Unwissenheit schĂŒtz vor Strafe nicht Zoll deckt teure UhrenschmuggelfĂ€lle auf
24.10.2025 - 07:53:51
Weil am Rhein - Gleich zwei FĂ€lle von nicht angemeldeten Luxusuhren beschĂ€ftigten Anfang Oktober die Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Lörrach. Was als Routinekontrolle begann, endete fĂŒr mehrere Reisende mit empfindlichen Abgabenforderungen und Steuerstrafverfahren. Am 03.10.2025 ĂŒberprĂŒften Zöllner am GrenzĂŒbergang Weil am Rhein-Ost einen PKW-Fahrer. Auf Nachfrage gab der 25-JĂ€hrige Mann an, in der Schweiz eine Herrenarmbanduhr eines renommierten Schweizer Herstellers fĂŒr rund 7.700 Euro gekauft zu haben. Dem Reisenden war nicht bewusst, dass er die Uhr nicht ĂŒber diesen GrenzĂŒbergang hĂ€tte einfĂŒhren durfte, obwohl die entsprechenden Hinweise gut sichtbar ausgeschildert sind. Die Unkenntnis half ihm jedoch wenig: Er musste Einfuhrumsatzsteuer und Zoll in Höhe von 1.470 Euro zahlen. Zudem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Zahlung der Abgaben durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen. Mit einer zusĂ€tzlichen Strafe in etwa gleicher Höhe muss er nun rechnen. Wenige Tage spĂ€ter, am 10. Oktober 2025, kontrollierte eine mobile Einheit des Zolls in Weil am Rhein-Otterbach einen weiteren Pkw, der mit zwei Personen besetzt war. Der 33-jĂ€hrige Fahrer gab zunĂ€chst an, aus einer Shisha-Bar in Deutschland zu kommen. Auch auf wiederholte Nachfrage, ob er aus der Schweiz eingereist sei, blieb er bei seiner Aussage. Die anschlieĂende Zollkontrolle ergab ein anderes Ergebnis: Auf der RĂŒcksichtbank fanden die Zöllner zwei Uhrenboxen mit hochwertigen Herrenarmbanduhren. In einer befand sich sogar die Visitenkarte eines Schweizer UhrengeschĂ€fts. Der 35-JĂ€hrige Beifahrer konnte zudem keinen gĂŒltigen Aufenthaltstitel fĂŒr Deutschland vorlegen. Die zustĂ€ndigen Behörden wurden entsprechend darĂŒber informiert. Der Fahrer erklĂ€rte, er hĂ€tte die Uhren ĂŒber ein Kleinanzeigenportal erworben - einen Nachweis dafĂŒr konnte er allerdings nicht vorlegen. Der Gesamtwert der Luxusuhren belief sich auf rund 55.400 Euro. Aufgrund der GesamtumstĂ€nde bestand der Verdacht, dass die beiden Uhren in der Schweiz erworben wurden. Daher leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren ein und setzten die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 10.500 Euro fest. Nach Zahlung der Abgaben durften die Reisenden weiterfahren. Der Ausgang des Verfahrens ist derzeit noch offen. Zusatzinfo: Reisende dĂŒrfen Waren im Wert von 300 Euro (bei Flug- und Seereisen bis 430 Euro) abgabenfrei einfĂŒhren. Wird dieser Betrag ĂŒberschritten, mĂŒssen die Waren unverzĂŒglich beim Zoll angemeldet und die entsprechenden Abgaben entrichtet werden.
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