HZA-LĂ, Zoll HZA-LĂ: Zoll in der Ortenau im Einsatz am Landessicherheitstag
22.04.2024 - 07:36:13
Offenburg - Zum lĂ€nderĂŒbergreifenden Sicherheitstag am 17. April waren in Baden-WĂŒrttemberg neben der Polizei auch KrĂ€fte des Zolls im Einsatz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach konzentrierte sich an diesem Tag in der Ortenau mit zehn EinsatzkrĂ€ften auf Gastronomiebetriebe, auf Unternehmen des Bau- und Speditionsgewerbes sowie auf Kurierdienste. Im Raum Kehl wurden 37 Personen aus 26 unterschiedlichen Betrieben kontrolliert. In einem Restaurant wurde ein BĂŒrger eines asiatischen Staates mit einem französischem nationalen Aufenthaltstitel, nicht aber einem solchen fĂŒr Deutschland, bei der Arbeit angetroffen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet, gleichzeitig erwartet seinen Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter BeschĂ€ftigung eines AuslĂ€nders ohne Arbeitsgenehmigung. Die auslĂ€ndische Angestellte eines Imbissrestaurants, welche sich zunĂ€chst der Kontrolle entziehen wollte, konnte den Zöllnern ebenfalls keine Arbeitserlaubnis vorweisen. Sie war schon zu einem frĂŒheren Zeitpunkt in gleicher Sache aufgefallen, weshalb bereits gegen sie und ihren Arbeitgeber ein BuĂgeld verhĂ€ngt worden war. Die Wiederholungstat wird nun als Straftat verfolgt. In einer Shisha-Bar wurden rund drei Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabaks sichergestellt. Gegen den GeschĂ€ftsinhaber wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. In einer weiteren Shisha-Bar wurde Wasserpfeifentabak in Packungen mit mehr als 25 Gramm Inhalt sichergestellt. Seit einer Ănderung des Tabaksteuergesetzes zum 1. Juli 2022 darf versteuerter Wasserpfeifentabak nur noch in Packungen mit 25 Gramm Inhalt abgegeben bzw. gehandelt werden. Eine Ăbergangsfrist ist am 30. Juni 2023 verstrichen. In fĂŒnf weiteren Gastronomiebetrieben wurden jeweils VerstöĂe gegen die Pflicht, schriftliche Aufzeichnungen ĂŒber die Arbeitszeiten der BeschĂ€ftigten zu fĂŒhren oder VerstöĂe gegen die Sofortmeldepflicht von Angestellten bei der Sozialversicherung festgestellt.
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