HZA-RO, Hauptzollamt

HZA-RO: Hauptzollamt Rosenheim appelliert an den Schutz gefÀhrdeter Tiere und Pflanzen / Tag des Artenschutzes am 03. MÀrz

03.03.2025 - 13:03:38

Rosenheim, Bad Reichenhall, Traunstein, Altötting, MĂŒhldorf am Inn, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Landsberg am Lech, Starnberg - AnlĂ€sslich zum "Tag des Artenschutzes" am 03. MĂ€rz erinnert der Leiter des Hauptzollamts Rosenheim, Reinhard Mayr, an den Schutz gefĂ€hrdeter Tier- und Pflanzenarten: "Leider stellen wir immer wieder VerstĂ¶ĂŸe fest. Wir wollen daher das Bewusstsein fĂŒr den Artenschutz stĂ€rken." Artenschutz beginnt bereits bei vermeintlich kleinen Urlaubsandenken, wie beispielsweise Korallen oder Muscheln. Dass damit der Grundstein fĂŒr illegale - teils von Profitgier gesteuerten Handel gelegt und dabei der Artenreichtum in der Natur gefĂ€hrdet wird, ist fĂŒr manche nicht ersichtlich. Beim Zollamt Reischenhart zeigte sich zuletzt ein EmpfĂ€nger bei der Zollkontrolle seines Postpaketes aus der Karibik sehr ĂŒberrascht. Zwischen gebrauchter Kleidung, eingewickelt in Zeitungspapier, kamen StĂŒcke von geschĂŒtzten Fechterschnecken zum Vorschein. Der Mann gab an, er habe damit nichts zu tun und er wisse nichts von den ErinnerungsstĂŒcken an den Urlaub in der Karibik. In der Verantwortung steht allerdings er als EmpfĂ€nger. In einem weiteren Paket entdeckte der Reischenharter Zoll Federn geschĂŒtzter Greifvogelarten aus Indien. Obwohl es sich dabei um eine Geschenksendung handelt, konnten die Zöllner die Federn nicht freigeben. "Gerade bei Privatsendungen sollte sich der EmpfĂ€nger immer davon rĂŒckversichern, dass nur die GegenstĂ€nde im Paket sind, die auch angemeldet bzw. vereinbart wurden zu senden.", so der Leiter des Zollamts Reischenhart, Stephan Wagner.

Werden artengeschĂŒtzte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig ein- oder ausgefĂŒhrt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. Zudem können VerstĂ¶ĂŸe gegen das Washingtoner ArtenschutzĂŒbereinkommen Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit der Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzabkommens am 3. MĂ€rz 1973 wurde der Grundstein fĂŒr den Schutz der gefĂ€hrdeten Tier- und Pflanzenarten gelegt. Es ist damit das Ă€lteste internationale Umweltschutzabkommen, dem sich mittlerweile 182 Staaten angeschlossen haben. Dieses dient dem Schutz gefĂ€hrdeter Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben und durch unkontrollierten Handel. Alle zwei bis drei Jahre verhandeln die Teilnehmerstaaten ĂŒber Neuaufnahmen weiterer gefĂ€hrdeter Arten in die AnhĂ€nge des Übereinkommens oder ĂŒber Anpassungen zum Schutzstatus von bereits gelisteten Arten. Der Tag des Artenschutzes, welcher nun seit 12 Jahren am 3. MĂ€rz stattfindet, soll an die Unterzeichnung dieses Abkommens erinnern und auf die GefĂ€hrdung der Artenvielfalt hinweisen. Davon umfasst sind derzeit weltweit ungefĂ€hr 6.600 Tierarten und 34.300 Pflanzenarten. Damit die Ein- und Ausfuhrbestimmungen eingehalten werden, kontrolliert der ZOLL egal ob im Reiseverkehr, Postverkehr, gewerblich oder privat. JĂ€hrlich stellen die Zöllnerinnen und Zöllner deutschlandweit ĂŒber 1.000 VerstĂ¶ĂŸe gegen das Abkommen fest (2023: rund 1.300 VerstĂ¶ĂŸe). Dadurch werden von ihnen ĂŒber 54.000 geschĂŒtzte Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus sichergestellt.

Zusatzinformation:

Zudem finden Sie weitere Informationen zum Thema Artenschutz im Netz unter www.zoll.de oder www.artenschutz-online.de Artenschutz ist auch beim Tag der Ausbildung am 05.04.2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr beim Hauptzollamt Rosenheim in der MĂŒnchener Straße 51 ein zentrales Thema. Eingeladen sind Interessierte an einer Ausbildung beim Hauptzollamt Rosenheim und auch deren Angehörige. Hier finden Sie Einblick in die unterschiedlichen Bereiche des Hauptzollamts, untermalt wird das Ganze durch VorfĂŒhrungen, Exponate, Filme und Live-Interviews. https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_7750.html?category=Ausbildung

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
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