Schwarzarbeit, Kriminalität

HZA-S: Hauptzollamt Stuttgart prüft Friseursalons - 10 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 15:40 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS

Stuttgart - Etliche Friseursalons im gesamten Bezirk des Hauptzollamt Stuttgart wurden am Samstag, den 26. September 2026 von knapp 70 Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geprüft. Bei den Prüfungen von 44 Friseursalons sowie der Befragung von 111 Personen wurden 10 Ermittlungsverfahren bereits vor Ort eingeleitet. Dabei handelt es sich um Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten sowie um die Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel. Daneben wurden 23 Beanstandungen bei der Durchsicht der vorgelegten Geschäftsunterlagen festgestellt. Diese werden nun näher geprüft und können weitere Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Die Prüfmaßnahmen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Friseur- und Kosmetikgewerbe statt. In der ganzen Bundesrepublik waren am Samstag insgesamt 2.200 Kräfte des Zolls im Einsatz.

HZA-S: Hauptzollamt Stuttgart prüft Friseursalons - 10 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet - Bild: presseportal.de
HZA-S: Hauptzollamt Stuttgart prüft Friseursalons - 10 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet - Bild: presseportal.de

Seit dem 1. Januar 2026 gehören das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Branchen, für die besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelten. Dazu zählen unter anderem die Ausweismitführungs- und die Sofortmeldepflicht. Im Friseurgewerbe muss der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden, welcher derzeit 13,90 Euro je Zeitstunde beträgt. Daneben sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag aufzuzeichnen. Neben der Einhaltung des Mindestlohns prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

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Telefon: 0711 922 - 2732
E-Mail: Presse.HZA-Stuttgart@zoll.bund.de
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