HZA-S: Hauptzollamt Stuttgart prüft Friseursalons - 10 Ermittlungsverfahren vor Ort eingeleitet
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 15:40 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Seit dem 1. Januar 2026 gehören das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Branchen, für die besondere Pflichten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz gelten. Dazu zählen unter anderem die Ausweismitführungs- und die Sofortmeldepflicht. Im Friseurgewerbe muss der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden, welcher derzeit 13,90 Euro je Zeitstunde beträgt. Daneben sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spätestens bis zum siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag aufzuzeichnen. Neben der Einhaltung des Mindestlohns prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
********************************* Jetzt Karriere beim Zoll starten: Noch bis zum 15. Oktober 2026 können sich Interessierte für eine Einstellung zum 1. September 2027 bewerben. Zur Auswahl stehen die Ausbildung im mittleren Zolldienst sowie die dualen Studiengänge im gehobenen Zolldienst und in der Verwaltungsinformatik. Ausführliche Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Ausbildung und Studium gibt es unter www.zoll-karriere.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Stuttgart
Stabsstelle Kommunikation
Annemarie Übele
Telefon: 0711 922 - 2732
E-Mail: Presse.HZA-Stuttgart@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Stuttgart übermittelt durch news aktuell
