HZA-SI: Kaffee in MĂŒllsĂ€cken - ZOLL entdeckt knapp 200 Kilogramm Kaffee im Kofferraum
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 08:27 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSGegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Mit einem Warenwert von insgesamt rund 4.800 EURO waren zudem Einfuhrabgaben und Kaffeesteuer in Höhe von rund 1.275 EURO entstanden. ZusĂ€tzlich berechneten die Zöllner eine Sicherheit fĂŒr die zu erwartende Strafe in Höhe von 1.000 Euro.
Die Gesamtsumme von rund 2.275 Euro wollte weder der rumÀnische Fahrer noch sein Auftraggeber bezahlen, daraufhin wurde der Kaffee sichergestellt.
Zusatzinformation:
Im deutschen Steuergebiet unterliegt Röstkaffee der Kaffeesteuer. Der Steuersatz fĂŒr ein Kilogramm Röstkaffee liegt derzeit bei 2,19 EURO. Auf gemahlenem Kaffee werden 4,78 EUR pro Kilogramm erhoben. FĂŒr löslichen Kaffee und kaffeehaltige Waren gelten andere SteuersĂ€tze. Ungeröstete Kaffeebohnen sind kein Steuergegenstand und aktuell zollfrei, es fĂ€llt hier nur Einfuhrumsatzsteuer an. Im Jahr 2025 nahm der ZOLL insgesamt rund 1 Milliarde EURO Kaffeesteuer ein. NĂ€here Informationen finden sie auch unter www.zoll.de.
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Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
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