HZA-SI, ZOLL

HZA-SI: ZOLL entdeckt Hundewelpen auf LadeflÀche

21.02.2025 - 08:22:40

Singen - Zehn Wochen alter Yorkshire Terrier Welpe aus Portugal auf dem Weg in die Schweiz vom ZOLL entdeckt

Döggingen: Einen zehn Wochen alten Yorkshire Terrier Welpen fanden Zöllner des Hauptzollamts Singen am 17.02.2025 auf der unbeheizten LadeflĂ€che eines im Kanton Thurgau zugelassenen Kleintransporters. Der 63-jĂ€hrige portugiesische Fahrer gab auf Befragen gegenĂŒber den Kontrollbeamten an, das Tier von Portugal in die Schweiz zu liefern. Aus dem vorgelegten EU-Heimtierausweis ging hervor, dass der Hund gerade einmal zehn Wochen alt ist und noch nicht alle notwendigen Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, eingetragen waren.

"Beim Öffnen der LadeflĂ€che wurde der Yorkshire Terrier Welpe in einem kleinen WĂ€schekorb zwischen Kisten und Paketen am Ende der LadeflĂ€che gefunden." beschreibt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Die Decken, auf denen das Tier lag, waren mit Kot und Urin verschmutzt. Es wird vermutet, dass das Tier seit Reisebeginn in Portugal auf der nicht beheizten LadeflĂ€che transportiert wurde. Der Welpe war nach Aussage des VeterinĂ€ramts des Schwarzwald-Baar-Kreises unterkĂŒhlt und nicht ausreichend mit Wasser und Futter versorgt." so MĂŒller weiter.

Das Tier wurde sichergestellt und in die Obhut des zustĂ€ndigen VeterinĂ€ramts gegeben. Zwischenzeitlich wurden die erforderlichen Dokumente fĂŒr eine Ausreise in die Schweiz vorgelegt. Der Welpe durfte, erholt von der strapaziösen Reise, von seinen neuen Besitzern abgeholt werden. Die zustĂ€ndige VeterinĂ€rbehörde prĂŒft aktuell die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Fahrer des Transporters.

Zusatzinformationen:

Das Tiergesundheitsrecht selbst umfasst eine Vielzahl von Vorschriften. Hierbei handelt es sich sowohl um einzelstaatliche Vorschriften der Mitgliedstaaten, als auch um Rechtsakte auf gemeinschaftlicher Ebene.

Auf nationaler Ebene sind fĂŒr Deutschland insbesondere das Tiergesundheitsgesetz zu nennen. Daneben gelten jedoch zahlreiche Bestimmungen, die bereits auf EuropĂ€ischer Ebene erlassen wurden, um ein einheitliches Schutzniveau gegenĂŒber DrittlĂ€ndern sicherzustellen.

FĂŒr die DurchfĂŒhrung des Tiergesundheitsgesetz sind in Deutschland die VeterinĂ€rbehörden zustĂ€ndig. Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung der tiergesundheitsrechtlichen Bestimmungen mit und können zu diesem Zweck betroffene Tiere bei der Ein- und Ausfuhr zur ÜberprĂŒfung anhalten.

Das Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft (BMEL) warnt zudem vor illegalem Welpenhandel. Die Tiere seien hĂ€ufig zu jung, geschwĂ€cht, nicht geimpft und unzureichend sozialisiert. Das BMEL empfiehlt daher den Welpenkauf vor Ort beim seriösen ZĂŒchter oder aus dem Tierheim. Auf der Homepage des BMEL (www.bmel.de) finden Sie Hinweise um unseriöse Angebote im Internet zu erkennen.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: [email protected]
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