HZA-KA, BeitrÀge

HZA-KA: Vier Jahre scheinselbststÀndig / BeitrÀge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen

18.07.2024 - 07:30:00

Karlsruhe - Vier Jahre war der 46-jĂ€hrige Fahrer eines Transportunternehmens aus der Vorderpfalz scheinselbststĂ€ndig. Dadurch wurden SozialversicherungsbeitrĂ€ge in Höhe von knapp 57.000 Euro nicht abgefĂŒhrt und aufgrund dessen nunmehr ein Strafbefehl gegen den Unternehmer erlassen.

Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansĂ€ssigen Transportunternehmens ĂŒber einen Zeitraum von ĂŒber vier Jahren ein angeblich selbststĂ€ndiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschĂ€ftigt und somit "scheinselbststĂ€ndig" war.

"ScheinselbststĂ€ndigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbststĂ€ndig tĂ€tige Personen tatsĂ€chlich in einem abhĂ€ngigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis fĂŒr den Arbeitgeber tĂ€tig sind und demnach bei den zustĂ€ndigen SozialversicherungstrĂ€gern hĂ€tten angemeldet werden mĂŒssen." erklĂ€rt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Insgesamt entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von ĂŒber 57.000 Euro.

KĂŒrzlich wurde ein Strafbefehl gegen den 48-jĂ€hrigen Inhaber des Unternehmens rechtskrĂ€ftig. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 TagessĂ€tzen ĂĄ 100 Euro und damit insgesamt 15.000 Euro, auferlegt.

Zusatzinformation:

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Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
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