HZA-KA: Vier Jahre scheinselbststÀndig / BeitrÀge in Höhe von 57.000 Euro hinterzogen
18.07.2024 - 07:30:00Ermittlungen des Ludwigshafener Zolls ergaben, dass bei einem in der Vorderpfalz ansĂ€ssigen Transportunternehmens ĂŒber einen Zeitraum von ĂŒber vier Jahren ein angeblich selbststĂ€ndiger Fahrer nachweislich bei der Firma beschĂ€ftigt und somit "scheinselbststĂ€ndig" war.
"ScheinselbststĂ€ndigkeit bedeutet, dass vermeintlich selbststĂ€ndig tĂ€tige Personen tatsĂ€chlich in einem abhĂ€ngigen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis fĂŒr den Arbeitgeber tĂ€tig sind und demnach bei den zustĂ€ndigen SozialversicherungstrĂ€gern hĂ€tten angemeldet werden mĂŒssen." erklĂ€rt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Insgesamt entstand dem Fiskus ein Sozialversicherungsschaden in Höhe von ĂŒber 57.000 Euro.
KĂŒrzlich wurde ein Strafbefehl gegen den 48-jĂ€hrigen Inhaber des Unternehmens rechtskrĂ€ftig. Ihm wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150 TagessĂ€tzen ĂĄ 100 Euro und damit insgesamt 15.000 Euro, auferlegt.
Zusatzinformation:
Schwarzarbeit und illegale BeschĂ€ftigung vernichten dauerhaft legale ArbeitsplĂ€tze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um BeitrĂ€ge. Ăber 8.600 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale BeschĂ€ftigung vor.
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
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