(Konstanz) Haus des Jugendrechts Konstanz nimmt Arbeit auf - Zweites Haus des Jugendrechts im Bezirk
20.12.2024 - 09:54:15Die Jugendgerichtshilfe der Stadt Konstanz mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Jugendgerichtshilfe des Landkreises Konstanz mit einer Mitarbeiterin sowie vier JugendstaatsanwĂ€ltinnen und -staatsanwĂ€lte arbeiten seit Anfang November im Hofer'schen Anwesen in der Konstanzer Altstadt zusammen. Nach Abschluss der UmbaumaĂnahmen werden im Laufe des Jahres 2025 noch sechs Jugendsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter des PolizeiprĂ€sidiums in das GebĂ€ude einziehen und so das Haus des Jugendrechts komplettieren. Schon jetzt beteiligen sich die polizeilichen Jugendsachbearbeiter vor Ort an der gemeinsamen Arbeit im Jugendstrafverfahren. Virtuell eingebunden sind die weiteren Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe des Landkreises und die weiteren Jugendsachbearbeiter des PolizeiprĂ€sidiums fĂŒr den Raum Singen und Stockach.
Mit dem Haus des Jugendrechts Konstanz hat die zehnte Einrichtung dieser Art in Baden-WĂŒrttemberg die Arbeit aufgenommen. Die Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag dafĂŒr ausgesprochen, das Erfolgsmodell der HĂ€user des Jugendrechts - auch mithilfe digitaler Möglichkeiten - landesweit zu etablieren. Neben dem seit 2022 bestehenden Haus des Jugendrechts im Schwarzwald-Baar-Kreis ist das Haus des Jugendrechts Konstanz das zweite im ZustĂ€ndigkeitsbezirk des PolizeiprĂ€sidiums und der Staatsanwaltschaft Konstanz. In den HĂ€usern des Jugendrechts sind die drei wesentlichen Akteure zusammengefĂŒhrt, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind: Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe. Das Modell der HĂ€user des Jugendrechts steht dabei fĂŒr eine bestmögliche Zusammenarbeit dieser drei Institutionen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendhilfe kooperieren unter einem Dach. Kurze Wege ermöglichen es den Beteiligten, "Hand in Hand" und ohne Reibungsverluste zusammenzuarbeiten, den direkten Informationsaustausch - im rechtlich gesteckten Rahmen - zu intensivieren und dabei die persönlichen LebensumstĂ€nde der jungen Menschen ganz wesentlich in den Blick zu nehmen. Ein zentrales Anliegen ist die Optimierung der VerfahrensablĂ€ufe, um effektiver und schneller, aber auch individueller auf jugendliche StraftĂ€terinnen und StraftĂ€ter einwirken zu können. Neben der konsequenten Strafverfolgung werden pĂ€dagogische Angebote und prĂ€ventive Arbeit im Haus des Jugendrechts zusammengefĂŒhrt, um dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes gerecht zu werden. Ziel der Kooperation ist, dass die jugendlichen StraftĂ€terinnen und StraftĂ€ter im Idealfall kĂŒnftig straffrei bleiben. Die Zusammenarbeit aller Behörden ermöglicht es, ohne organisatorische Hemmnisse die Sachverhalte und die Biografien der Jugendlichen umfassend zu berĂŒcksichtigen. Durch den organisatorischen und rĂ€umlichen Zusammenschluss werden der Austausch und die Vernetzung der Beteiligten verbessert, um den Jugendlichen so schnell wie möglich die Konsequenzen ihrer Straftat unmittelbar vor Augen zu fĂŒhren und so die JugendkriminalitĂ€t effektiver zu bekĂ€mpfen. Dies ist ein wesentlicher Vorteil der HĂ€user des Jugendrechts gegenĂŒber der bisherigen Praxis, in der Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft eher sukzessive oder "nebeneinander her" anstatt miteinander gearbeitet haben.
Die offizielle Eröffnung des Hauses des Jugendrechts ist im Jahr 2025 nach Einzug der Jugendsachbearbeiter der Polizei geplant.
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Patrick Zöller
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