HZA-LA: Mit Arbeitszeiten getrickst Landshuter Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit decken auf
26.08.2025 - 09:30:27 | presseportal.de
Landshut - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 208 FĂ€llen wurde gegen einen Unternehmer im Bereich Kurierdienst und Kfz-Dienstleistungen vom Amtsgericht Landshut eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhĂ€ngt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur BewĂ€hrung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig. Bei umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzkontrolle des Hauptzollamtes Landshut wurde festgestellt, dass der im ZustĂ€ndigkeitsbereich des Hauptzollamts Landshut ansĂ€ssige 54-jĂ€hrige bei insgesamt 25 Arbeitnehmern zu wenig Arbeitsstunden abgerechnet hatte. Insbesondere wurden die Anfahrtszeiten zu den Ladestellen, die Ladezeiten und die Fahrzeit vom letzten Entladeort zurĂŒck zur Wohnung oder FirmengelĂ€nde nicht bezahlt. "Da ein monatlicher Nettolohn mit den betroffenen Arbeitnehmern vereinbart worden war, ist dies den betroffenen Arbeitnehmern teils auch gar nicht weiter aufgefallen", so Elvira Enders-Beetschen, Pressesprecherin des Hauptzollamts Landshut Die vom Betrieb zu fĂŒhrenden Stundenaufzeichnungen fĂ€lschte der Verurteilte, sodass zu wenig Arbeitsstunden abgerechnet wurden und somit auch zu wenig BeitrĂ€ge zur Sozialversicherung entrichtet worden sind. "Dabei ist es unerheblich, ob die zustehenden Löhne tatsĂ€chlich ausbezahlt worden sind, weil fĂŒr die Berechnung der SozialversicherungsbeitrĂ€ge das sogenannte Entstehungsprinzip gilt," so Elvira Enders-Beetschen. Zudem wurden tagsĂŒber geleistete Arbeitsstunden als Nachtstunden aufgezeichnet um Lohnbestandteile als steuer- und beitragsfreie NachtzuschlĂ€ge auszuzahlen. Ăber einen Zeitraum von fĂŒnf Jahren ist den Beitragseinzugsstellen ein Schaden von mehr als 106.000 Euro entstanden.
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