HZA-LÖ, Selbstanzeige

HZA-LÖ: Selbstanzeige im Taxigewerbe fĂŒhrt zu umfangreichen Ermittlungen

24.10.2024 - 07:00:01 | presseportal.de

Lörrach - Die RĂŒckzahlung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen in Höhe von rund 118.000 Euro ist das Ergebnis einer Selbstanzeige zweier Unternehmer aus dem Landkreis Emmendingen.

HZA-LÖ: Selbstanzeige im Taxigewerbe fĂŒhrt zu umfangreichen Ermittlungen - Foto: presseportal.de
HZA-LÖ: Selbstanzeige im Taxigewerbe fĂŒhrt zu umfangreichen Ermittlungen - Foto: presseportal.de

Die beiden Betreiber eines Taxiunternehmens hatten bereits im Dezember 2022 Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Freiburg erstattet. Dabei gestanden sie ein, ĂŒber mehrere Jahre hinweg ihren Fahrern Löhne zwar ausbezahlt, diese jedoch nicht in ihrer Lohnbuchhaltung erfasst zu haben. Die Selbstanzeige ging bei der Staatsanwaltschaft Freiburg ein, nachdem durch KontrollkrĂ€fte des Hauptzollamts Lörrach im Rahmen eines bereits laufenden Ermittlungsverfahrens "inoffizielle Stundenaufzeichnungen" mit Bezug zu dem Taxiunternehmen sichergestellt werden konnten.

Das Hauptzollamt Lörrach ĂŒbernahm daraufhin auch in diesem Fall die Ermittlungen und konnte im Zuge dieser feststellen, dass bei dem Taxiunternehmen im Zeitraum von 2010 bis 2022 die offizielle Zeiterfassung durch VerlĂ€ngerung der Pausen, Verschiebung des Arbeitsendes und sogar durch vollumfĂ€ngliche Streichung gesamter Tage manipuliert wurde. Die Differenz zu der tatsĂ€chlich geleisteten Arbeitszeit wurde an sechs Arbeitnehmer der Beschuldigten als Schwarzlohn ausbezahlt. Durch die mittlerweile eingetretene VerjĂ€hrung konnten zwar lediglich die VerstĂ¶ĂŸe ab 2018 strafrechtlich geahndet, der Schaden jedoch fĂŒr den gesamten Zeitraum ermittelt und nachgefordert werden.

Des Weiteren ergaben die Ermittlungen, dass drei Arbeitnehmer der Sozialversicherung als sogenannte Minijobber gemeldet waren, diese jedoch weitaus mehr arbeiteten und somit auch fĂŒr diese Arbeitnehmer SozialversicherungsbeitrĂ€ge vorenthalten wurden.

Das Verfahren wurde mittlerweile gegen die Zahlung des kompletten Schadens und weitere Auflagen eingestellt.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Kim Klopfer
Telefon: 07621 941-1220
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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