HZA-LĂ: VerstöĂe gegen Mindestlohngesetz und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt
11.04.2025 - 07:40:36 | presseportal.de
Lörrach - RechtskrĂ€ftig abgeschlossene Strafverfahren in mehreren FĂ€llen Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle wurde ein Freiburger Restaurant Ende Juni 2023 durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Freiburg geprĂŒft. Hierbei wurden erhebliche UnregelmĂ€Ăigkeiten festgestellt. Der Inhaber des Restaurants hatte es unterlassen, seine BeschĂ€ftigten bei der Sozialversicherung anzumelden. AuĂerdem zahlte er ihnen nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Ermittlungen ergaben, dass in mindestens 26 FĂ€llen somit das den BeschĂ€ftigen zustehende Arbeitsentgelt vorenthalten wurde und die SozialversicherungsbeitrĂ€ge nicht ordnungsgemÀà abgefĂŒhrt wurden. Im rechtskrĂ€ftig ergangenen Urteil wurde der Inhaber nun zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.250 Euro verurteilt und muss zusĂ€tzlich SozialversicherungsbeitrĂ€ge in Höhe von 8.000 Euro nachzahlen. In einem weiteren Verfahren ermittelten die Beamten gegen einen GeschĂ€ftsfĂŒhrer einer tĂŒrkischen Baufirma, die ihren Sitz in Istanbul hat. Der tĂŒrkische Bauunternehmer hatte seine eigenen, insgesamt zehn Mitarbeiter, auf einer Baustelle im MarkgrĂ€flerland eingesetzt, ohne dass die Arbeitnehmer die fĂŒr die AusĂŒbung einer ErwerbstĂ€tigkeit in Deutschland erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse besaĂen. Das zustĂ€ndige Amtsgericht erlieĂ seinen Strafbefehl ĂŒber eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro. AuĂerdem muss der GeschĂ€ftsfĂŒhrer die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Auch dieses Urteil ist rechtskrĂ€ftig.
HZA-LĂ: VerstöĂe gegen Mindestlohngesetz und Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt - Foto: presseportal.de
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen â dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren. FĂŒr. Immer. Kostenlos.