Zu lang, zu schwer, gravierender Mangel und eine Liste an VerstöĂen bei Lenkzeiten
22.05.2025 - 15:37:14 | presseportal.de
Longkamp / Wittlich - Bei Kontrollen des gewerblichen GĂŒterverkehrs am gestrigen Mittwoch im Bereich Wittlich und im HunsrĂŒck untersagten die Beamten des Schwerlastkontrolltrupps des PP Trier bei zwei Lkw-ZĂŒgen die Weiterfahrt aus unterschiedlichen GrĂŒnden. Am Vormittag stoppten die Beamten auf der B-50 bei Longkamp einen niederlĂ€ndischen Holztransport auf dem Weg in ein SĂ€gewerk im HunsrĂŒck. Bei der Kontrolle stellten die Beamten neben diversen VerstöĂen gegen die Lenk- und Ruhezeiten auch fest, dass der Transport leicht ĂŒberladen war und diesem vor allem aber aufgrund eines gefĂ€hrlichen Mangels am AnhĂ€nger die Weiterfahrt zunĂ€chst untersagt werden musste. Denn am AnhĂ€nger war eine Quertraverse (Runge) so stark beschĂ€digt, gerissen und eine weitere völlig lose, so dass die FichtenstĂ€mme auf dem AnhĂ€nger von einem zweiten Holztransport umgeladen werden mussten. Nachdem die Rungen gesichert waren, wurde die direkte Fahrt in eine Werkstatt gestattet. Neben einer Verwarnung wegen der Ăberladung, einem Bericht an das Bundesamt fĂŒr MobilitĂ€t und Logistik (BALM), erwartet den Fahrer und das Unternehmen wegen den technischen MĂ€ngeln ein BuĂgeldverfahren. Am Mittag stoppten die Beamten in Wittlich einen mit Heu beladenen, niederlĂ€ndischen Lkw-Zug, dem ebenfalls aus zwei GrĂŒnden die Weiterfahrt untersagt wurde. Der Zug ĂŒberschritt zum einen die zulĂ€ssige GesamtlĂ€nge von 18,75m um 45cm und war zum anderen ĂŒberladen. Die Beamten stellten beim verwiegen des Zuges ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen, bei erlaubten 40 Tonnen, fest. Des Weiteren wurden beim Fahrer mehrere VerstöĂe gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Da fĂŒr die LĂ€ngenĂŒberschreitung und die Ăberladung keinerlei Ausnahmegenehmigung vorlag, wurde die Weiterfahrt untersagt. Diese wurde am dann folgenden Morgen genehmigt, nachdem der LKW-Zug zum Teil abgeladen und die mechanisch verstellbare Deichsel gekĂŒrzt wurde. Den Fahrer erwartet nun ein BuĂgeldverfahren und ein Bericht an das Bundesamt fĂŒr MobilitĂ€t und Logistik (BALM). Gegen das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
POL-PPTR: Zu lang, zu schwer, gravierender Mangel und eine Liste an VerstöĂen bei Lenkzeiten - Foto: presseportal.de
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