KriminalitÀt, Polizei

Angesichts zahlreicher E-Scooter-UnfÀlle: Polizei startet in Schulen das Projekt E

Veröffentlicht am: 09.07.2026 um 08:05 Uhr | presseportal.de

MĂ€rkischer Kreis - Angesichts rapide steigender Unfallzahlen mit Kindern und Jugendlichen auf E-Scootern startet die Polizei MĂ€rkischer Kreis das "Projekt E". Im kommenden Schuljahr besuchen Polizeibeamtinnen und -beamte alle achten Schulklassen im MĂ€rkischen Kreis.

POL-MK: Angesichts zahlreicher E-Scooter-UnfÀlle: Polizei startet in Schulen das Projekt E - Bild: presseportal.de
POL-MK: Angesichts zahlreicher E-Scooter-UnfÀlle: Polizei startet in Schulen das "Projekt E" - Bild: presseportal.de

Die Polizei betrachtet den 700-prozentigen Zuwachs an UnfĂ€llen mit E-Scootern mit großer Sorge. Die Tendenz setzt sich fort. Gerade in den vergangenen Tagen gab es mehrere UnfĂ€lle mit verletzten Jugendlichen. Die Polizeibeamten stellen immer wieder eine große WissenslĂŒcke zum Umgang mit den motorisierten Rollern fest. Die zĂ€hlen als Kraftfahrzeuge und deshalb gelten auch besondere Regeln - und zwar auch fĂŒr sogenannte "Kinder-E-Scooter".

In den grĂ¶ĂŸeren StĂ€dten des MĂ€rkischen Kreises gibt es bereits hĂ€ufiger Schwerpunkt-EinsĂ€tze. Polizeibeamte kontrollieren in den InnenstĂ€dten E-Scooter. Doch die Polizei setzt nun stĂ€rker und konsequent auf PrĂ€vention durch AufklĂ€rung.

Im Rahmen eines landesweiten Modellprojektes suchen Polizeibeamtinnen der VerkehrsunfallprĂ€vention/Opferschutz nach den Sommerferien die Klassen des achten Jahrgangs aller weiterfĂŒhrenden Schulen auf. Sie erklĂ€ren Regeln, zeigen was passieren kann und beantworten Fragen. Das Ziel: UnfĂ€lle verhindern und ein Bewusstsein dafĂŒr schaffen, dass ein E-Scooter eben kein Spielzeug, sondern ein Kraftfahrzeug ist.

Nutzer von E-Scootern sollten sich im Straßenverkehr mit den allgemeinen Regeln beschĂ€ftigen. DarĂŒber hinaus gelten folgende Vorschriften:

Das Mindestalter: Elektrokleinstfahrzeuge - so der offizielle Name - dĂŒrfen erst ab 14 Jahren im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden.

Keine Gehwege: E-Scooter gehören auf den Radweg oder auf die Straße. Das Fahren auf dem BĂŒrgersteig oder in FußgĂ€ngerzone ist absolut tabu und wird mit einem Bußgeld geahndet. Nur alleine: Es gilt die strikte Regel: Ein Roller, eine Person. Das beliebte Mitnehmen von Freunden auf dem Trittbrett ist verboten und extrem gefĂ€hrlich, da sich das Bremsverhalten massiv verĂ€ndert. Wie beim Auto: FĂŒr Jugendliche unter 21 Jahren und FahranfĂ€nger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss erwischt wird, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern beschĂ€digt unter UmstĂ€nden auch seine Chance auf den spĂ€teren AutofĂŒhrerschein. Straftaten im Straßenverkehr werden im Register vermerkt.

Keine Smartphones: Wer wĂ€hrend der Fahrt das Handy in der Hand hĂ€lt, riskiert - genau wie beim Fahrrad oder Auto - ein empfindliches Bußgeld.

Hinweis fĂŒr Medienschaffende: Die Polizei lĂ€dt fĂŒr Anfang September zu einem Ortstermin in einer Schule ein, um das Projekt eingehender vorzustellen.

RĂŒckfragen von Medienvertretern bitte an:

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