HZA-MD, Schwarzarbeit

HZA-MD: Schwarzarbeit durch ScheinselbstÀndigkeit: Urteil mit Geldstrafe gegen Arbeitgeber rechtskrÀftig

12.04.2025 - 07:00:00

Magdeburg, Landkreis Börde - Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg wurde der 52-jÀhrige GeschÀftsinhaber eines Unternehmens der Baubranche aus dem Landkreis Börde wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 19 FÀllen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 TagessÀtzen zu je 35,00 EUR verurteilt.

Bei der PrĂŒfung der GeschĂ€ftsunterlagen einer Baufirma ergaben sich fĂŒr die Zöllnerinnen und Zöllner verschiedene Ungereimtheiten. Es stellte sich heraus, dass fĂŒr das Unternehmen mehrere "selbststĂ€ndige" Personen tĂ€tig waren, obwohl es sich tatsĂ€chlich um abhĂ€ngige, sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigte handelte. Die sogenannten ScheinselbststĂ€ndigen arbeiteten u.a. in dem Betrieb weisungsgebunden und es wurden keine WerkvertrĂ€ge geschlossen.

Die ScheinselbststĂ€ndigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende BeitrĂ€ge nicht an die Krankenkassen abgefĂŒhrt. Daher entstand ĂŒber einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ein Gesamtsozialversicherungsschaden in Höhe von insgesamt ĂŒber 20.000,00 EUR.

Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingerÀumt.

Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskrÀftig.

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