TatverdÀchtiger wegen Handeltreibens mit BetÀubungsmitteln auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft
10.04.2026 - 13:30:05 | presseportal.de
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim hat das Amtsgericht Mannheim einen Haftbefehl gegen einen tunesischen Mann im Alter von 34 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmĂ€Ăigen Handeltreibens mit BetĂ€ubungsmitteln, des Handeltreibens mit BetĂ€ubungsmitteln in nicht geringer Menge und des gewerbsmĂ€Ăigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in insgesamt sechs FĂ€llen erlassen.
Im Zeitraum zwischen dem 3. Februar 2026 und dem 9. April 2026 soll der TatverdĂ€chtige in mindestens sechs FĂ€llen in der Mannheimer Innenstadt Kokain sowie in einem Fall auĂerdem Cannabis in unterschiedlicher Menge an unterschiedliche Personen verkauft haben.
Umfassende Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg des PolizeiprĂ€sidiums Mannheim in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim fĂŒhrten zur Erhebung von Beweisen, zur Identifizierung und zur Lokalisierung des TatverdĂ€chtigen. Letztlich konnte der 34-jĂ€hrige Tunesier am 9. April 2026 durch EinsatzkrĂ€fte des PolizeiprĂ€sidiums Mannheim sowie des PolizeiprĂ€sidiums Einsatz festgenommen werden. Hierbei wurden knapp 30 Gramm Kokain sowie etwa 8 Gramm Marihuana in vorportionierten Plomben und ZiptĂŒtchen aufgefunden und dem TatverdĂ€chtigen zugeordnet.
Bei einer daraufhin erfolgten Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei ĂŒber 400 Gramm Marihuana, ein Gramm Kokain sowie Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe sicher. Es besteht der Verdacht, dass die aufgebundenen BetĂ€ubungsmittel dem gewinnbringenden Weiterverkauf dienen sollten und das sichergestellte Geld aus vergangenen BetĂ€ubungsmittelverkĂ€ufen stammt.
Am heutigen Tag, 10. April 2026, wurde der 34-JĂ€hrige dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgefĂŒhrt, welcher auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim Haftbefehl wegen gewerbsmĂ€Ăigen Handeltreibens mit BetĂ€ubungsmitteln, Handeltreibens mit BetĂ€ubungsmitteln in nicht geringer Menge und gewerbsmĂ€Ăigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in sechs FĂ€llen erlieĂ. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt und der TatverdĂ€chtige im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an.
RĂŒckfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Mannheim
Frau Erste StaatsanwÀltin Dr. Henn
Telefon: 0621 292-7106
E-Mail: pressestelle@stamannheim.justiz.bwl.de
PolizeiprÀsidium Mannheim
Stabsstelle Ăffentlichkeitsarbeit
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