SpaziergÀngerin findet Schmuck im Wald
25.09.2024 - 09:36:38Die Finderin hat sich in diesem Fall genau richtig verhalten: Wer Geld oder GegenstĂ€nde im Wert von mehr als zehn Euro findet, muss dies unverzĂŒglich dem EigentĂŒmer, oder, falls dieser unbekannt oder nicht auffindbar ist, den zustĂ€ndigen Behörden melden. Das können die Polizei oder das örtliche FundbĂŒro sein. Wer eine gefundene Sache unrechtmĂ€Ăig behĂ€lt, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe belegt werden.
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