HZA-MS: Zoll warnt: Tierische und pflanzliche Souvenirs können den Artenschutz und die Artenvielfalt gefÀhrden / Vorsicht bei Mitbringseln aus dem Ausland
11.07.2025 - 09:06:57 | presseportal.de
Der Handel mit geschĂŒtzten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. VerstöĂe werden konsequent verfolgt. Missachten die Reisenden die Vorschriften, werden die Waren eingezogen und es drohen hohe BuĂgelder oder Strafen.
"HĂ€ndler im Ausland erzĂ€hlen hĂ€ufig, dass das Mitbringen ihrer Waren legal sei", klĂ€rt Tobias Schreiber, Leiter des Hauptzollamts MĂŒnster, auf. "Allerdings haben sie dabei oft nur ihren eigenen Profit im Sinn. Artenschutzregularien spielen beim Souvenirverkauf nur selten eine Rolle."
In vergangenen Jahr hatten Urlauber am Flughafen MĂŒnster / OsnabrĂŒck (FMO) in vier FĂ€llen bei der Einreise nach Deutschland gegen den Artenschutz verstoĂen. Der Zoll leitete deshalb gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. in einem Fall sogar ein Strafverfahren - wegen Elfenbein im ReisegepĂ€ck - ein.
Reisende informieren sich deshalb am besten selbst z. B. ĂŒber die Website www.artenschutz-online.de darĂŒber, was sie im Hinblick auf den Artenschutz beim Souvenirkauf beachten sollten.
"Mitunter bringen Reisende aber auch sogenannte invasive Arten mit", warnt Schreiber. "Diese fĂŒhren durch ihre aggressive Verbreitung bei uns dazu, dass die hier eigentlich heimischen Arten verdrĂ€ngt bzw. gefĂ€hrdet werden. Deshalb kĂŒmmert sich der Zoll mittels Kontrollen auch darum, dass diese Tier- und Pflanzenarten gar nicht erst ins Land kommen."
RĂŒckfragen bitte an:
Hauptzollamt MĂŒnster
Verena John
Telefon: 0251/4814-1306
E-Mail: presse.hza-muenster@zoll.bund.de
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