OsnabrĂŒck - Der 1. MĂ€rz 2025 rĂŒckt nĂ€her, und damit verlieren die aktuell blauen Versicherungskennzeichen ihre GĂŒltigkeit. Die Polizeidirektion OsnabrĂŒck weist darauf hin, dass fĂŒr versicherungspflichtige Fahrzeuge ein neues grĂŒnes Kennzeichen frĂŒhzeitig besorgt werden muss. Ohne gĂŒltige Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Fahren im StraĂenverkehr nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Welche Fahrzeuge brauchen ein neues Versicherungskennzeichen? Ein gĂŒltiges Versicherungskennzeichen ist erforderlich fĂŒr: - Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, - KleinkraftrĂ€der mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/ (z. B. Mopeds, Motorroller, S-Pedelecs), - Bestimmte leichte vierrĂ€drige Fahrzeuge, - Motorisierte KrankenfahrstĂŒhle. Die neuen grĂŒnen Kennzeichen sind als Blechschild oder Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erhĂ€ltlich. Wer sein Fahrzeug weiterhin mit einem alten blauen Kennzeichen fĂ€hrt, bewegt sich ohne gĂŒltigen Versicherungsschutz im StraĂenverkehr. Welche Strafen drohen? "Wer sein Fahrzeug ohne gĂŒltige Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt, macht sich strafbar. Zudem haftet der Fahrer im Schadensfall persönlich und kann mit erheblichen finanziellen Forderungen konfrontiert werden", warnt Malte Hagsphil, Sprecher der Direktion. Die Polizei rĂ€t daher dringend, sich rechtzeitig um ein neues Versicherungskennzeichen zu kĂŒmmern. Am 1. MĂ€rz 2025 muss das neue grĂŒne Kennzeichen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Die Polizei wĂŒnscht eine gute und sichere Fahrt!
RĂŒckfragen bitte an:
Polizeidirektion OsnabrĂŒck
Malte Hagspihl
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E-Mail: malte.hagspihl@polizei.niedersachsen.de
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