BPOL-BadBentheim, GefÀhrliche

BGefĂ€hrliche AbkĂŒrzung ĂŒber die Gleise

07.11.2024 - 07:43:24

Oldenburg - In letzter Zeit hĂ€ufen sich im Stadtteil Krusenbusch offenbar die FĂ€lle, wo Personen unerlaubt die Bahnanlagen ĂŒberqueren. Die Bundespolizei warnt davor, dass die vermeintliche AbkĂŒrzung ĂŒber die Gleise lebensgefĂ€hrlich ist und fatale Folgen haben kann.

Mehrere TriebfahrzeugfĂŒhrer der NordWestBahn haben der Bundespolizei entsprechende FĂ€lle gemeldet, in denen FußgĂ€nger aber auch Fahrradfahrer die Bahnanlagen im Bereich der Straße "Am Bahndamm" an der Bahnstrecke Oldenburg-OsnabrĂŒck unerlaubt ĂŒberqueren.

Das Bundespolizeirevier Oldenburg ĂŒberwacht regelmĂ€ĂŸig bekannte Gefahrenstellen. Besorgniserregend ist fĂŒr die Beamten dabei die Haltung einzelner Betroffener. Erst am Mittwochmorgen (06.11.2024) wurde ein 47-jĂ€hriger Mann beim Überqueren der Gleise festgestellt und zeigte sich absolut uneinsichtig bezĂŒglich der lebensbedrohlichen Gefahr seines Handelns und verwies stattdessen auf sein "Gewohnheitsrecht".

Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleise zu betreten. Neben Triebwagen fĂŒr den Personenverkehr fahren dort auch GĂŒterzĂŒge. Der Bremsweg von ZĂŒgen kann bis zu 1000 Meter betragen. Moderne ZĂŒge nĂ€hern sich oft nahezu lautlos. Auch scheinbar ruhende Gleise können jederzeit von schnellen ZĂŒgen befahren werden und bedeuten akute Lebensgefahr. Jeder, der die Gleise unerlaubt betritt, gefĂ€hrdet sich und andere. Zudem sorgen die im Herbst erschwerten SichtverhĂ€ltnisse fĂŒr zusĂ€tzliche Gefahrenquellen. Solche gefĂ€hrlichen Situationen sind auch fĂŒr die LokfĂŒhrer eine Belastung.

Das Betreten von Bahnanlagen ist grundsĂ€tzlich verboten. Eisenbahngleise dĂŒrfen nur an den dafĂŒr vorgesehenen Stellen - unter Beachtung einer besonderen Sorgfaltspflicht - betreten oder ĂŒberquert werden. Die Bundespolizei wird die Bahnanlagen im Oldenburger SĂŒden weiterhin in unregelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden verstĂ€rkt bestreifen. Personen die beim unerlaubten Überqueren der Gleise festgestellt werden, mĂŒssen mit einem Bußgeld rechnen. Sollte ein Zug zudem noch eine sogenannte Schnellbremsung einleiten mĂŒssen, können strafrechtliche Ermittlungen wegen eines GefĂ€hrlichen Eingriffs in den Bahnverkehr die Folge sein.

RĂŒckfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim ĂŒbermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5a1381

@ presseportal.de