POL-PPTR, Untersagungen

Untersagungen der Weiterfahrt durch technische MĂ€ngel, ÜberlĂ€nge und Überladung

25.10.2024 - 08:46:14

Olzheim / Sellerisch - Bei Kontrollen des gewerblichen GĂŒterverkehrs durch Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des PolizeiprĂ€sidiums Trier wurden am gestrigen Nachmittag von einem niederlĂ€ndischen Gliederzug und einem belgischem Langholtransport jeweils die Weiterfahrt untersagt. ZunĂ€chst kontrollierten die Beamten auf der B-51 bei Olzheim einen niederlĂ€ndischen Abfalltransport, beladen mit Alu-Schrott in Absetzmulden auf dem Weg von Bous nach Dormagen. Dabei wurde festgestellt, dass der Gliederzug (6 Achsen) die zulĂ€ssige GesamtlĂ€nge von 18,75m ĂŒberschritten hat. Die Beamten stellten bei dem Zug eine GesamtlĂ€nge von 19,27m fest. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die Zuggabel vom AnhĂ€nger verbogen war, dass mehrere schĂŒtzende Manschetten der StoßdĂ€mpfer und ein seitlicher Unterfahrschutz am AnhĂ€nger verbogen und deformiert waren. Insbesondere aufgrund er festgestellten technischen MĂ€ngel, die teilweise als gefĂ€hrlicher Mangel einzustufen sind, und aufgrund der ÜberlĂ€nge des Zuges wurde die Weiterfahrt vor Ort untersagt. Der AnhĂ€nger wurde spĂ€ter mit einem Tieflader abtransportiert und die geladenen Absetzmulden einzeln zum Zielort in Dormagen transportiert. Gegen Fahrer und Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Im weiteren Verlauf der Kontrollen stoppten die Beamten einen mit FichtenstĂ€mmen beladenen Langholztraport auf dem Weg in ein SĂ€gewerk in Belgien. Aufgrund mehrerer Aspekte erhĂ€rtete sich der Verdacht, dass der Holztransport wahrscheinlich ĂŒberladen sein dĂŒrfte. Bei einer Verwiegung mittels einer polizeieigenen Radlastwaage wurde ein Gesamtgewicht von ĂŒber 51 Tonnen festgestellt. Da vor Ort auch keine dringend notwendige Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis fĂŒr den Transport vorgelegt werden konnte, musste der Fahrer seine Ladung an geeigneter Örtlichkeit abladen und musste leer seine Fahrt fortsetzen. Das Holz soll im Laufe des nĂ€chsten Tages mit entsprechendem Fahrzeug und vorliegender Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis abtransportiert werden. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und gegen das Unternehmen ein Verfahren, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.

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