HZA-OS: GeschĂ€ftsfĂŒhrer aus dem Raum Cloppenburg zu 8.500 Euro Geldstrafe verurteilt; OsnabrĂŒcker Zoll ermittelte in der Transport- und Logistikbranche
Veröffentlicht am: 24.10.2024 um 11:50 Uhr | presseportal.deBegonnen hatte alles mit einer PrĂŒfung einer Transportfirma aus Litauen und deren Erlaubnis zum Verleih von ArbeitskrĂ€ften nach Deutschland durch die Agentur fĂŒr Arbeit. Dabei stellte sich heraus, dass die litauische Firma sechs Arbeitnehmer an eine Transportfirma aus dem Raum Cloppenburg von Dezember 2021 bis Mai 2022 verliehen hatte, ohne dass die BeschĂ€ftigten im Besitz eines hierfĂŒr erforderlichen Aufenthaltstitels beziehungsweise einer Arbeitserlaubnis waren. Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts OsnabrĂŒck konnte dem GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Transportfirma aus dem Raum Cloppenburg, als Entleiher der auslĂ€ndischen Arbeitnehmer nachgewiesen werden, dass er sechs Kraftfahrer, die nicht im Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels waren, tĂ€tig werden lieĂ. Er handelte vorsĂ€tzlich mit dem Wissen aus den Personalien und geschlossenen VertrĂ€gen der entsendeten Arbeitnehmer, welche NationalitĂ€t diese hatten. Der Beschuldigte hatte die VertrĂ€ge als GeschĂ€ftsfĂŒhrer des litauischen Verleihunternehmens mit den auslĂ€ndischen Arbeitnehmern geschlossen. Zudem beantragte er einen Aufenthaltstitel bei der AuslĂ€nderbehörde fĂŒr einen der Arbeiter. Der Antrag wurde abgelehnt. Danach kĂŒmmerte er sich nicht weiter um diese Genehmigungen.
Neben der Geldstrafe muss der Betroffene die Kosten des Verfahrens tragen.
Das Urteil ist rechtskrÀftig.
1 Bilddatei: Quelle Hauptzollamt OsnabrĂŒck
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