Behördenübergreifende Kontrolle des Schwerverkehrs in Kirchheim - 10 von 26 kontrollierten Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt
Veröffentlicht am: 06.07.2026 um 13:29 Uhr | presseportal.de
Dabei konnten unter anderem deutliche Überladungen, schwerwiegende technische Mängel, teils gefährliche Ladungssicherungsmängel sowie Verstöße gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, die insbesondere zu einer vorübergehenden Untersagung der Weiterfahrt führten.
Auf der A 7 nahmen die Einsatzkräfte einen Sattelzug war, dessen Seitenplanen sich stark ausbeulten. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Sattelzug Altreifen transportierte, die nicht sachgerecht gesichert und daher bei der Fahrt seitlich verrutscht waren. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die vollständige Entladung angeordnet.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kontrollmaßnahmen waren Transporter im grenzüberschreitenden gewerblichen Gütertransport - üblicherweise Kleintransporter oder Planenwagen. Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen ab dem 1. Juli 2026 Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen - bisher mehr als 3,5 t - mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, um die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals zu dokumentieren. Die Einsatzkräfte stellten drei dieser Kleintransporter fest, bei welchen ein digitaler Fahrtenschreiber nicht installiert war. Dem Fahrpersonal wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Bußgeld ausgestellt.
Neben den Kontrollen des Schwerverkehrs ahndeten die Einsatzkräfte auf den Autobahnen im Bereich Kirchheim zahlreiche Geschwindigkeits- und Überholverstöße. Die festgestellten Verstöße ziehen zum Teil empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich. Insgesamt konnten Bußgelder im niedrigen fünfstelligen Bereich geahndet werden.
(Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld)
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