Paderborn informiert zur Drogen- und SuchtprÀvention an Paderborner Gesamtschule
06.03.2025 - 12:08:03 | presseportal.de
"Lehrerinnen und Lehrer kommen in ihrem Alltag immer wieder mit den Themen Sucht und Drogen in Kontakt. Die Sucht- und DrogenprĂ€vention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wichtig ist, frĂŒhzeitig zu handeln, damit es gar nicht erst zu einem negativen Sucht- oder Drogenkreislauf kommt", so Gall. Der richtige Umgang mit der Thematik ist auch deshalb komplex, weil es aus rechtlicher Sicht eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Drogen gibt. Zu den legalen Drogen zĂ€hlen zum Beispiel Alkohol, Nikotin, Koffein oder Medikamente. Wirkstoffe, die potenziell gesundheitsschĂ€digend, aber gesellschaftlich ebenso akzeptiert sind. Gall informierte die Lehrerinnen und Lehrer daher intensiv ĂŒber das Jugendschutzgesetz, in dem entsprechende AlterseinschrĂ€nkungen fĂŒr die so genannten legalen Drogen, aber auch fĂŒr den Zugang zu GaststĂ€tten und Diskotheken, festgelegt sind. "Bier und Wein dĂŒrfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren ausgegeben werden. Tabakwaren, E-Shishas oder Vapes dĂŒrfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Obwohl gesundheitsschĂ€digend gibt es bei den so genannten SchnĂŒffelstoffen leider noch keine gesetzlichen Regelungen", sagte Gall. Unter SchnĂŒffelstoffe werden zum Beispiel Feuerzeug- oder Lachgase zusammengefasst. Ein Konsumtrend, der bei Jugendlichen zunimmt, aber zu starken körperlichen und mentalen SchĂ€digungen bis hin zur Lebensgefahr fĂŒhren kann.
Unsicherheit gibt es nach wie vor beim Cannabiskonsumgesetz, welches seit dem 01. April 2024 besteht. "GrundsĂ€tzlich gilt auch hier die Grenze 18 Jahre. Personen ab dem Alter dĂŒrfen in der Ăffentlichkeit 25 Gramm Cannabis dabei haben. Im privaten Bereich sind es noch mehr. Das fĂŒllt eine Pommesschale und ist eine ziemliche Menge", betonte Gall. Der Besitz sei aber nicht mit einer Konsumerlaubnis gleichzusetzen, zumal an vielen Orten einer Stadt zum Schutz von Kindern- und Jugendlichen EinschrĂ€nkungen gelten. Eindeutig ist der Umgang hingegen bei illegalen Drogen, wie zum Beispiel Kokain, Ecstasy oder Heroin. Gall: "Jeglicher Umgang mit illegalen Drogen ist verboten. Erlaubt ist gar nichts." Der Kriminalhauptkommissar wies in diesem Zusammenhang auf den Notfallordner hin, der in jeder Schule vorhanden ist und den Lehrinnen und Lehrern Hilfestellungen bei den wichtigsten Fragen und Handlungsempfehlungen bietet. "Generell gilt, lieber einmal zu viel die Schulleitung und die Polizei informieren, als zu wenig", betonte Gall, der darĂŒber hinaus BroschĂŒren zu den genannten Themen in mehreren Sprachen dabei hatte.
Zum Abschluss durfte das Lehrpersonal selbst Hand anlegen. Gall erklĂ€rte die gĂ€ngigsten Drogen und deren Hilfsmittel, wie "Blubber", "Bong" oder "Eimer rauchen". Gall: "Praktische Anschauungsobjekte bewirken eine effektivere Sensibilisierung." Zu guter Letzt gab der Experte fĂŒr KriminalprĂ€vention den Lehrerinnen und Lehrern noch folgenden Hinweis mit auf den Weg: "Jede Bezugsperson von Kindern und Jugendlichen kann dazu beitragen, Persönlichkeiten zu stĂ€rken, um das Risiko fĂŒr eine mögliche Suchtentwicklung zu reduzieren. An erster Stelle stehen natĂŒrlich die Eltern, die ihre Kinder bestmöglich begleiten und vorbereiten sollten. Trotzdem bleibt der Schutz von Kindern und Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist wichtig, genau hinzuschauen, Warnzeichen frĂŒhzeitig zu erkennen und auch die Hilfe von Beratungsstellen anzunehmen."
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