Polizei mit verstĂ€rkten KrĂ€ften auf dem Weihnachtsmarkt - Waffengesetz verbietet jetzt auch Messer und schafft fĂŒr Polizei neue Kontrollmöglichkeiten - #pol-siwi
22.11.2024 - 17:23:05 | presseportal.de
Heute war unter anderem im Bereich der Siegener Unterstadt die Mobile Wache im Einsatz. Landrat Andreas MĂŒller ĂŒberzeugte sich als Behördenleiter, wie deren Einsatz durch die Besucherinnen und Besucher vor Ort aufgenommen wurde. Trotz Schneetreibens blieben immer wieder Leute bei der Mobilen Wache stehen. "Dass Sie hier vor Ort sind, finden wir gut", war des Ăfteren im GesprĂ€ch mit den Beamtinnen und Beamten zu hören.
"Die Mobile Wache haben wir bereits Mitte des Jahres bei der Strategischen Fahndung "wiederbelebt" und in der Folge auch immer wieder eingesetzt. Im Sommer war die Polizei in dieser Aktion vier Wochen lang bereits ebenfalls verstĂ€rkt in der Innenstadt unterwegs. Ăber 1.000 Personen wurden kontrolliert, nahezu 140 Anzeigen brachten die Beamtinnen und Beamten zu Papier und gravierende Gewaltdelikte blieben aus," fĂŒhrt Andreas MĂŒller aus.
Der Abteilungsleiter der Polizei, Klaus Bunse, ergĂ€nzt: "Daher haben wir auch in der Folge die KontrolltĂ€tigkeiten immer wieder in der Stadt intensiviert. Das galt auch vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes. So liefen zum Beispiel letzte Woche an mehreren Tagen gröĂere KontrolleinsĂ€tze. Neben den vermehrten Kontrollen wĂŒnschten sich die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger aber auch mehr PrĂ€senz und Ansprechmöglichkeiten in der Innenstadt. Daher wurde die Mobile Wache nicht nur im Sommer als PrĂ€senzmaĂnahme eingesetzt, sondern auch in der Folge, zuletzt sogar wöchentlich zusĂ€tzlich zu den KontrollmaĂnahmen." Andreas MĂŒller greift den Ball auf: "Apropos KontrollmaĂnahmen, die Novellierung des Waffengesetzes, die im November in Kraft getreten ist, wird von mir und der Polizei sehr begrĂŒĂt. So ist das FĂŒhren von Waffen und Messern (bis dahin nur Waffen) bei öffentlichen Veranstaltungen, wie zum Beispiel bei Volksfesten oder MĂ€rkten, untersagt sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Die Veranstalter mĂŒssen dies also nicht mehr extra anordnen. FĂŒr die WeihnachtsmĂ€rkte in der Region bedeutet dies, dass hier grundsĂ€tzlich ein Messertrageverbot gilt. VerstöĂe können BuĂgelder bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen. Zudem erlaubt das Waffengesetz der Polizei nun auch, bei entsprechenden öffentlichen Veranstaltungen Personen stichprobenartig und anlasslos zu kontrollieren." Der Leitende Polizeidirektor Klaus Bunse fĂŒhrt weiter aus: "Das Gesetz ermöglicht uns, Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgefĂŒhrte Sachen in Augen-schein zu nehmen und die Person sogar zu durchsuchen. Damit gehen die Befugnisse fĂŒr uns noch einen Schritt weiter als dies bei der Strategischen Fahndung der Fall war und gibt uns Handlungssicherheit."
Von den neuen Regelungen wird die Polizei bei ihren verstÀrkten KontrolltÀtigkeiten auf den WeihnachtsmÀrkten (ab Montag, den 25.11.2024 auch in Weidenau) auf alle FÀlle Gebrauch machen.
Trotz verstĂ€rkter Kontrollen und den neuen gesetzlichen Befugnissen ist dies kein Garant dafĂŒr, dass jeder MessertrĂ€ger erkannt und kontrolliert wird. Dies ist bei den unbegrenzten Zugangsmöglichkeiten zu den MĂ€rkten schlichtweg unmöglich.
Landrat Andreas MĂŒller: "Wir wollen mit unseren MaĂnahmen im Zusammenspiel mit den anderen Partnern fĂŒr die gröĂtmögliche Sicherheit sorgen, so dass die Menschen unbeschwert die WeihnachtsmĂ€rkte und die Vorweihnachtszeit genieĂen können."
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