HZA-P, Vorweihnachtszeit

HZA-P: Vorweihnachtszeit bedeutet Hochsaison bei Paketversendern / Hauptzollamt Potsdam meldet verbotene Waffen und stellt gefÀlschte Markenkleidung sicher

22.12.2023 - 08:19:22

Potsdam - Zollamt Velten stoppte zwei Paketsendung aus China mit verbotenen Waffen. Die erfahrenen Abfertigungsbeamten des Zollamts Velten enttarnten GĂŒrtelschnallen mit BĂŒffel- und Drachenmotiv als gefĂ€hrliche Messer. "Die Messer tĂ€uschen GegenstĂ€nde des tĂ€glichen Gebrauchs vor, daher ist deren Einfuhr verboten", so der Leiter des Zollamts Velten, Torsten Stegemann. Den beiden EmpfĂ€ngern aus dem Havelland droht nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die verbotenen GegenstĂ€nde wurden sichergestellt.

Zollamt Ludwigsfelde vernichtet gefĂ€lschte Markenkleidung aus China. Der EmpfĂ€nger der Warensendung bleibt auf einem Warenwert von 600 Euro sitzen. So erging es einem Anfang 40-jĂ€hrigen Mann aus Kleinmachnow, der fĂŒnf Paar Markenschuhe und eine Markenjacke aus China bestellte. Bei der Paketabfertigung kam den Zöllnerinnen und Zöllnern schnell der Verdacht auf, dass die KleidungsstĂŒcke gefĂ€lscht sein könnten.

Der EmpfÀnger gab hierzu an, er wisse, dass es sich um keine "echten" Markenwaren handelt und hÀtte sie deshalb auf den Namen seines 13-jÀhrigen Sohnes bestellt. Weiterhin sei er der Meinung, dass gefÀlschte Waren erst ab einer bestimmten Menge aus dem Verkehr gezogen werden.

Diese Rechnung hatte er allerdings nicht mit dem Schutzrechtsinhaber gemacht. Dieser bestÀtigte die FÀlschungen und beantragte die zollamtliche Vernichtung.

Die FehleinschÀtzung kam dem Anmelder teuer zu stehen: Laut Bestellunterlagen hatten die Waren einen Wert von 600 Euro. Um diese Summe ist der Anmelder nun Àrmer.

Um derartig böse Überraschungen insbesondere zur Weihnachtszeit zu vermeiden, gibt der Zoll folgende Hinweise:

FĂŒr Sendungen aus einem Drittland mit einem Warenwert bis 150 Euro werden Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulĂ€ren Steuersatzes von 19 % bzw. des ermĂ€ĂŸigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei BĂŒchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern erhoben.

Bei einem Warenwert ĂŒber 150 Euro fallen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch der warenabhĂ€ngige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten fĂŒr private Geschenksendungen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten MengenbeschrĂ€nkungen.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die ZollformalitĂ€ten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch fĂŒr die fĂ€lligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsĂ€tzlich eine gesonderte Servicepauschale fĂŒr die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Beförderers oder VerkĂ€ufers enthalten sein. Die Servicepauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben fĂŒr die Zollabwicklung fehlen oder unvollstĂ€ndig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsĂ€tzlich an den Besteller wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klĂ€ren. Andernfalls wird die Postsendung an das fĂŒr den EmpfĂ€nger zustĂ€ndige Zollamt weitergeleitet. In diesen FĂ€llen wird der Besteller per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kĂŒmmern.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne ZollformalitĂ€ten empfangen werden. Wer allerdings Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter UmstĂ€nden Steuern entrichten. DarĂŒber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

In diesem Bereich hat der Zoll kĂŒrzlich sein digitales Angebot erweitert. Mit der neuen IT-Anwendung "Internetanmeldung fĂŒr Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) können BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und auch Unternehmen, die nicht Teilnehmer am ATLAS-System sind, in einem Nicht-EU-Land bestellte Kleinsendungen bis 150 Euro und private Geschenksendungen bis 45 Euro einfach und effizient selber ĂŒber das Zollportal online anmelden und sich damit in vielen FĂ€llen den Weg zum Zollamt sparen.

Weitere Interformationen sind unter www.zoll.de abrufbar.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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