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++ Radfahrer und Fahrer von E-Scootern in der FußgĂ€ngerzone - Polizei verstĂ€rkt Kontrollen ++

07.08.2024 - 07:03:07

Rotenburg - Radfahrer und Fahrer von E-Scootern in der FußgĂ€ngerzone - Polizei verstĂ€rkt Kontrollen

## Foto in der digitalen Pressemappe ##

Rotenburg. Radfahrer in der Rotenburger FußgĂ€ngerzone - seit Jahren ein Ärgernis fĂŒr viele BĂŒrgerinnen und BĂŒrger und Dauerthema fĂŒr die Polizei. Besonders in der Sommerzeit kommt es in diesem belebten Bereich der Innenstadt regelmĂ€ĂŸig zu Konflikten. Seit auch E-Scooter seit 2019 in Deutschland fĂŒr den Straßenverkehr zugelassen sind, hĂ€ufen sich die Beschwerden ĂŒber Menschen auf Elektrorollern, die durch die FußgĂ€ngerzone dĂŒsen. RĂŒckblickend kam es sogar zu Handgreiflichkeiten zwischen FußgĂ€ngern und Fahrern der kleinen Trendfahrzeuge.

Die Rechtslage ist eindeutig:

FĂŒr Radfahrer ist die Rotenburger FußgĂ€ngerzone von abends 19 Uhr bis zum nĂ€chsten Vormittag um 10 Uhr freigegeben. TagsĂŒber muss hier geschoben werden.

E-Scooter dĂŒrfen auf Fußwegen und in FußgĂ€ngerzonen (auch abends) nicht fahren und gehören immer auf den Radweg. Ist kein Radweg vorhanden, mĂŒssen E-Scooter-Fahrer auf die Straße.

Die Rotenburger Polizei wird ihr Augenmerk verstĂ€rkt auf diese Problematik richten und Fehlverhalten konsequent ahnden. Radfahrer mĂŒssen mit einem Verwarngeld von 25 Euro rechnen. Fahrer von E-Scootern werden mit mindestens 15 Euro zu Kasse gebeten.

RĂŒckfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Heiner van der Werp
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de

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