HZA-R, Zoll

HZA-R: Zoll deckt Schwarzarbeitsring auf: Bauunternehmer aus Regensburg zu fast drei Jahren Haft verurteilt

02.10.2024 - 08:30:03

Regensburg - Auf Grundlage von umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg wurde der Inhaber eines Bauunternehmens mit Sitz in Regensburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt. Der Unternehmer hatte im Zeitraum von 2017 bis 2021 SozialversicherungsbeitrÀge in Höhe von insgesamt 1.350.000 Euro hinterzogen.

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang, als das Gewerbeamt Regensburg die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ĂŒber eine auffĂ€llige HĂ€ufung von Gewerbeanmeldungen im Bereich Trockenbau durch EU-AuslĂ€nder an der Firmenadresse des Angeklagten informierte. Die Arbeiter gaben an, als selbststĂ€ndige Gesellschafter von mehreren Gesellschaften bĂŒrgerlichen Rechts (GbR) tĂ€tig zu sein, obwohl ihre Wohnsitze ĂŒber das gesamte Bundesgebiet verteilt waren.

Die Untersuchungen ergaben, dass diese Gewerbeanmeldungen auf Initiative des Bauunternehmers hin erfolgten. TatsĂ€chlich erfolgte die Entlohnung der Arbeiter ausschließlich stundenbasiert, unabhĂ€ngig vom wirtschaftlichen Erfolg der angeblichen GbRs. Die Arbeiter, die lediglich ihre Arbeitskraft zur VerfĂŒgung stellten, unterstanden den Weisungen des Bauunternehmers, was sie zu abhĂ€ngigen BeschĂ€ftigten machte. Es handelte sich daher um sogenannte "ScheinselbststĂ€ndige", die der Unternehmer als Arbeitnehmer zur Sozialversicherung hĂ€tte melden mĂŒssen - was er jedoch unterließ.

In seiner Gerichtsverhandlung rĂ€umte der Unternehmer die TatvorwĂŒrfe vollstĂ€ndig ein und gestand, aus grobem Eigennutz gehandelt zu haben. Neben der aktuellen Verurteilung wurde in das Strafmaß ein Urteil des Amtsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2023 einbezogen. Dieses sah eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf BewĂ€hrung wegen eines Ă€hnlichen Vergehens - ebenfalls der Hinterziehung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen - vor.

Mit dem aktuellen Urteil wird der Bauunternehmer nun eine Gesamtstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verbĂŒĂŸen mĂŒssen.

Hintergrund: Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Baubranche Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist eine Abteilung der deutschen Zollverwaltung, die sich auf die BekÀmpfung von illegaler BeschÀftigung und Schwarzarbeit konzentriert. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Behörden wie den Arbeitsagenturen, GewerbeÀmtern und der Polizei zusammen. Insbesondere in der Baubranche ist die FKS hÀufig tÀtig, da hier vermehrt FÀlle von Schwarzarbeit und ScheinselbststÀndigkeit auftreten.

Der Bereich Trockenbau ist besonders anfĂ€llig fĂŒr solche VerstĂ¶ĂŸe, da hier oft flexible ArbeitskrĂ€fte eingesetzt werden, die teils aus dem Ausland stammen. Durch komplexe Vertragskonstellationen versuchen unseriöse Unternehmer, ihre BeschĂ€ftigten als vermeintlich SelbststĂ€ndige auszugeben, um Sozialabgaben und andere Pflichten zu umgehen. Dies fĂŒhrt zu erheblichen finanziellen SchĂ€den fĂŒr die Sozialkassen und verzerrt den fairen Wettbewerb innerhalb der Branche.

Im Jahr 2023 fĂŒhrte die FKS bundesweit ĂŒber 50.000 PrĂŒfungen durch, wobei rund 3.000 VerdachtsfĂ€lle allein in der Baubranche identifiziert wurden. Besonders hĂ€ufig stießen die Ermittler auf FĂ€lle von ScheinselbststĂ€ndigkeit, bei denen ArbeitskrĂ€fte formell als selbststĂ€ndig gemeldet waren, tatsĂ€chlich jedoch unter Ă€hnlichen Bedingungen wie regulĂ€re Arbeitnehmer tĂ€tig waren. Die daraus resultierenden SchĂ€den fĂŒr die Sozialversicherung belaufen sich jĂ€hrlich auf MillionenbetrĂ€ge.

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Nadine Striegel
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