HZA-R: Zoll warnt vor gefÀhrlichem Feuerwerk aus dem Ausland
19.12.2025 - 09:00:54Alle im Handel erhĂ€ltlichen Feuerwerkskörper mĂŒssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Zeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfĂŒllt oder sogar gefĂ€lschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.
"UngeprĂŒftes Feuerwerk ist sehr gefĂ€hrlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen", betont RenĂ© Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, VerĂ€tzungen oder dem Verlust von GliedmaĂen und Augenlicht kommen."
FĂŒr bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist auĂerdem eine Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde erforderlich. Die Ăberwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den fĂŒr das Sprengstoffrecht zustĂ€ndigen Behörden der BundeslĂ€nder sowie der Bundesanstalt fĂŒr Materialforschung und -prĂŒfung (BAM). Der Zoll unterstĂŒtzt diese Behörden bei der Ăberwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefĂ€hrlichen Stoffen.
Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2
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