KriminalitÀt

HZA-R: Zoll warnt vor gefÀhrlichem Feuerwerk aus dem Ausland

19.12.2025 - 09:00:54

Regensburg - Der Jahreswechsel rĂŒckt nĂ€her und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerk gekauft wird. Doch Vorsicht: Einige Produkte, die in benachbarten LĂ€ndern oder online angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und können beim ZĂŒnden unberechenbare und schwere Folgen haben. Zollbeamtinnen und -beamte stellen jedes Jahr bei Kontrollen und in Paketsendungen unter anderem nicht konforme und teils extrem gefĂ€hrliche Pyrotechnik sicher - allein im Jahr 2024 waren es ĂŒber sieben Tonnen. Deshalb ist es wichtig, beim Kauf genau hinzuschauen und sich vorab zu informieren.

Alle im Handel erhĂ€ltlichen Feuerwerkskörper mĂŒssen getestet und mit dem CE-Zeichen versehen werden. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne CE-Zeichen nach Deutschland ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Es ist möglich, dass Feuerwerk aus dem Ausland diese geltenden Kriterien nicht erfĂŒllt oder sogar gefĂ€lschte Zulassungszeichen verwendet werden. Derartige Pyrotechnik wird daher bei Kontrollen durch den Zoll konsequent beschlagnahmt und wer versucht, nicht zugelassene Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen, macht sich strafbar.

"UngeprĂŒftes Feuerwerk ist sehr gefĂ€hrlich. Es ist oft schlecht verarbeitet und kann unkontrolliert explodieren. Dabei kann es zu schweren Verletzungen kommen", betont RenĂ© Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg. "Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, VerĂ€tzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen."

FĂŒr bestimmte Kategorien und Arten von Feuerwerkskörpern ist außerdem eine Erlaubnis der zustĂ€ndigen Behörde erforderlich. Die Überwachung der Einhaltung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften obliegt in Deutschland den fĂŒr das Sprengstoffrecht zustĂ€ndigen Behörden der BundeslĂ€nder sowie der Bundesanstalt fĂŒr Materialforschung und -prĂŒfung (BAM). Der Zoll unterstĂŒtzt diese Behörden bei der Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen zu explosionsgefĂ€hrlichen Stoffen.

Weitere Informationen zu den Bestimmungen und der konkreten Kategorisierung von Feuerwerk finden Sie auf der Internetseite der BAM und unter zoll.de: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html#vt-sprg-2

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