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HZA-R: Schwarz tanken: Tankstellenbetreiber zapfte bei Sozialabgaben ab - Regensburger Zöllner ziehen die Bremse

21.08.2024 - 08:33:11 | presseportal.de

Regensburg - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg deckte nach umfangreichen Ermittlungen einen weiteren Fall von Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug auf: Ein Tankstellenbetreiber des Landkreises Regensburg beschĂ€ftigte ĂŒber einen Zeitraum von fast drei Jahren Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemĂ€ĂŸ bei den zustĂ€ndigen Krankenkassen anzumelden.

HZA-R: Schwarz tanken: Tankstellenbetreiber zapfte bei Sozialabgaben ab - Regensburger Zöllner ziehen die Bremse - Foto: presseportal.de
HZA-R: Schwarz tanken: Tankstellenbetreiber zapfte bei Sozialabgaben ab - Regensburger Zöllner ziehen die Bremse - Foto: presseportal.de

Dabei zahlte der Unternehmer seinen Arbeitnehmern entweder Teile des Lohns oder den gesamten Lohn schwarz aus. Eine besonders schwerwiegende Verfehlung zeigte sich bei einer Arbeitnehmerin, die wĂ€hrend ihrer BeschĂ€ftigung Arbeitslosengeld bezog und es unterließ, dem zustĂ€ndigen LeistungstrĂ€gern ihren tatsĂ€chlichen BeschĂ€ftigungsumfang mitzuteilen. Zur Verschleierung dieser Tat wurde ein Teil ihres Lohns ĂŒber ihren Sohn ausgezahlt, der als Minijobber angemeldet war, jedoch nie im Unternehmen tĂ€tig war. Diese Arbeitnehmerin wurde bereits wegen Betrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt.

Durch die systematische Umgehung seiner Verpflichtungen sparte sich der Tankstellenbetreiber Sozialabgaben und BeitrĂ€ge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von insgesamt 4.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Unternehmer nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 19.500 Euro. ZusĂ€tzlich muss der Verurteilte fĂŒr die entstandenen Verfahrenskosten sowie fĂŒr die nachtrĂ€glich eingeforderten SozialversicherungsbeitrĂ€ge aufkommen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg weist darauf hin, dass Schwarzarbeit und die Missachtung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten kein Kavaliersdelikt sind. Solche Praktiken fĂŒhren zu erheblichen wirtschaftlichen SchĂ€den und benachteiligen die ehrlichen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Nadine Striegel
Telefon: 0941 2086-1503
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
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