DPolG RP: Betrug durch falsche Polizeibeamte: Polizei braucht wirksame Ermittlungsbefugnisse
19.01.2026 - 17:57:48Diese Entwicklung ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer dauerhaft wachsenden, hochprofessionell organisierten KriminalitĂ€tsform. Die TĂ€ter agieren arbeitsteilig, grenzĂŒberschreitend und mit hoher technischer Raffinesse. Die Polizei stöĂt dabei immer hĂ€ufiger an rechtliche Grenzen.
Ein zentrales Problem: Ermittlungsrichter lehnen regelmĂ€Ăig AntrĂ€ge auf Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO ab, weil bandenmĂ€Ăiger Betrug bislang keine Katalogstraftat ist. Damit fehlt der Polizei in genau den Verfahren, in denen TĂ€ter fast ausschlieĂlich ĂŒber Telefon und digitale Kommunikation agieren, ein entscheidendes Ermittlungsinstrument.
Patrick MĂŒller, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Rheinland-Pfalz, erklĂ€rt: "BandenmĂ€Ăiger Betrug muss unverzĂŒglich in den Katalog des § 100g StPO aufgenommen werden. Ohne Verkehrsdaten stehen Ermittlungen in diesen FĂ€llen oft von Beginn an auf verlorenem Posten. Die TĂ€ter bleiben anonym, die GeschĂ€digten bleiben mit ihrem Schaden und ihrer Angst allein. Das ist weder rechtsstaatlich noch verantwortbar."
Die Zahlen zeigen klar: Es geht lĂ€ngst nicht mehr um EinzelfĂ€lle, sondern um organisierte Strukturen mit hoher krimineller Energie. Wer hier an veralteten gesetzlichen Grenzen festhĂ€lt, schĂŒtzt am Ende nicht die BĂŒrgerrechte, sondern die TĂ€ter.
Neben der gesetzlichen Anpassung braucht es zudem einen realistischen Blick auf die personelle Lage: "Diese Verfahren sind technisch anspruchsvoll, international vernetzt und extrem zeitintensiv. Ohne zusĂ€tzlichen Personalaufbau im Ermittlungsbereich wird selbst eine bessere Rechtsgrundlage ins Leere laufen", so MĂŒller weiter.
Die DPolG Rheinland-Pfalz fordert deshalb:
Wer den Schutz vor dieser Form der KriminalitĂ€t ernst meint, muss der Polizei die rechtlichen und personellen Mittel geben, um TĂ€ter auch tatsĂ€chlich zu ermitteln. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem RĂŒcken der GeschĂ€digten.
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