Gewerkschaften, KriminalitÀt

DPolG RP: Betrug durch falsche Polizeibeamte: Polizei braucht wirksame Ermittlungsbefugnisse

19.01.2026 - 17:57:48

Rheinland-Pfalz - Die Schadenssumme durch Betrugsdelikte im Zusammenhang mit sogenannten "falschen Polizeibeamten" hat in Rheinland-Pfalz im ersten Halbjahr 2025 bereits 1,44 Millionen Euro erreicht. Damit liegt sie schon jetzt ĂŒber dem gesamten Schaden des Jahres 2024. Das hat Innenminister Michael Ebling öffentlich gemacht.

Diese Entwicklung ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer dauerhaft wachsenden, hochprofessionell organisierten KriminalitĂ€tsform. Die TĂ€ter agieren arbeitsteilig, grenzĂŒberschreitend und mit hoher technischer Raffinesse. Die Polizei stĂ¶ĂŸt dabei immer hĂ€ufiger an rechtliche Grenzen.

Ein zentrales Problem: Ermittlungsrichter lehnen regelmĂ€ĂŸig AntrĂ€ge auf Erhebung von Verkehrsdaten nach § 100g StPO ab, weil bandenmĂ€ĂŸiger Betrug bislang keine Katalogstraftat ist. Damit fehlt der Polizei in genau den Verfahren, in denen TĂ€ter fast ausschließlich ĂŒber Telefon und digitale Kommunikation agieren, ein entscheidendes Ermittlungsinstrument.

Patrick MĂŒller, stellvertretender Landesvorsitzender der DPolG Rheinland-Pfalz, erklĂ€rt: "BandenmĂ€ĂŸiger Betrug muss unverzĂŒglich in den Katalog des § 100g StPO aufgenommen werden. Ohne Verkehrsdaten stehen Ermittlungen in diesen FĂ€llen oft von Beginn an auf verlorenem Posten. Die TĂ€ter bleiben anonym, die GeschĂ€digten bleiben mit ihrem Schaden und ihrer Angst allein. Das ist weder rechtsstaatlich noch verantwortbar."

Die Zahlen zeigen klar: Es geht lĂ€ngst nicht mehr um EinzelfĂ€lle, sondern um organisierte Strukturen mit hoher krimineller Energie. Wer hier an veralteten gesetzlichen Grenzen festhĂ€lt, schĂŒtzt am Ende nicht die BĂŒrgerrechte, sondern die TĂ€ter.

Neben der gesetzlichen Anpassung braucht es zudem einen realistischen Blick auf die personelle Lage: "Diese Verfahren sind technisch anspruchsvoll, international vernetzt und extrem zeitintensiv. Ohne zusĂ€tzlichen Personalaufbau im Ermittlungsbereich wird selbst eine bessere Rechtsgrundlage ins Leere laufen", so MĂŒller weiter.

Die DPolG Rheinland-Pfalz fordert deshalb:

Wer den Schutz vor dieser Form der KriminalitĂ€t ernst meint, muss der Polizei die rechtlichen und personellen Mittel geben, um TĂ€ter auch tatsĂ€chlich zu ermitteln. Alles andere ist Symbolpolitik auf dem RĂŒcken der GeschĂ€digten.

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Patrick MĂŒller
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