HZA-RO, ZOLL

HZA-RO: Der ZOLL nimmt den Artenschutz ernst / Teile von Fechterschnecken im Postpaket beim Zollamt Reischenhart entdeckt

02.07.2024 - 11:00:54

Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz, Ebersberg - Zwei vollstĂ€ndige GehĂ€use sowie drei weitere Teile eines GehĂ€uses von artengeschĂŒtzten Fechterschnecken entdeckte der ZOLL am vergangenen Freitag bei der Kontrolle eines Postpaketes aus Grenada (Karibik), adressiert an einen EmpfĂ€nger im Landkreis Rosenheim. Bei der Kontrolle des Pakets beim Zollamt Reischenhart kamen die Schnecken, eingewickelt in Zeitungspapier zwischen gebrauchter Kleidung und Schuhen zum Vorschein. Schnell war klar, dass es sich um die artengeschĂŒtzten Fechterschnecken (lateinisch: Strombus gigas Linnaeus) handelt. Der EmpfĂ€nger, welcher zwar behauptete, von den Schnecken nichts gewusst zu haben, sei davon ausgegangen, dass sich im Paket lediglich die deklarierten persönlichen GegenstĂ€nde, Kleidung und Schuhe befinden wĂŒrden. Dennoch steht nun er als EmpfĂ€nger in der Verantwortung. Da der Import von geschĂŒtzten Tieren und Pflanzen, bzw. Teilen oder Erzeugnissen daraus auf dem Postweg strengen Einfuhrbestimmungen auf Basis EU-weiter artenschutzrechtlicher Vorschriften unterliegt, musste der ZOLL die SchneckengehĂ€use zunĂ€chst beschlagnahmen. Die weiteren Ermittlungen ĂŒbernimmt nun die Straf- und Bußgeldstelle.

"Gerade bei Privatsendungen sollte sich der EmpfĂ€nger immer davon rĂŒckversichern, dass nur die GegenstĂ€nde im Paket sind, die auch angemeldet bzw. vereinbart wurden zu senden.", so der Leiter des Zollamts Reischenhart, Zollamtmann Stephan Wagner.

Zusatzinformationen:

Die Zollverwaltung ĂŒberwacht die Ein- und Ausfuhr von geschĂŒtzten Tieren und Pflanzen, bzw. Teile oder Erzeugnisse daraus, nach den Bestimmungen des Artenschutzes sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschĂŒtzte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig bzw. ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgefĂŒhrt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt. Neben den artenschutzrechtlichen Vorschriften sind gegebenenfalls noch die Vorgaben zu Tiergesundheitsreicht, Pflanzenschutz, Tierschutz- und Transportvorschriften zu beachten. Weitere Informationen unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Tierwelt/Artenschutz/artenschutz_node.html

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
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