KriminalitÀt, Schwarzarbeit

HZA-SB: Zoll durchsucht Bauunternehmen in Neustadt a. d. W.; Ermittlungen wegen illegaler BeschÀftigung und SchleuserkriminalitÀt

13.02.2026 - 11:30:00

SaarbrĂŒcken - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts SaarbrĂŒcken hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am vergangenen Dienstag die Wohn- und GeschĂ€ftsrĂ€ume eines Bauunternehmens im Raum Neustadt an der Weinstraße durchsucht. Gegen den 48-jĂ€hrigen Inhaber wird wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Konkret wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er mehrere Arbeitnehmer beschĂ€ftigt hat, ohne diese ordnungsgemĂ€ĂŸ zur Sozialversicherung anzumelden.

Bei der Durchsuchung trafen die EinsatzkrĂ€fte insgesamt elf Arbeitnehmer im Alter zwischen 21 und 48 Jahren an. Im Zuge der weiteren ÜberprĂŒfungen stellte sich heraus, dass acht MĂ€nner mit ukrainischer Staatsangehörigkeit lediglich im Besitz eines polnischen Aufenthaltstitels waren. Dieser berechtigt zu einem kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland, jedoch nicht zur Aufnahme einer BeschĂ€ftigung.

Nach RĂŒcksprache mit der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern sowie der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde wurden gegen die acht Personen Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Gegen den Unternehmer wurde zusĂ€tzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Einschleusung von AuslĂ€ndern eingeleitet.

"Wer Menschen arbeiten lĂ€sst, ohne sie anzumelden, spart Geld auf Kosten der Allgemeinheit. Am Ende fehlen diese BeitrĂ€ge in unseren Sozialkassen", erklĂ€rt Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts SaarbrĂŒcken. "Illegale BeschĂ€ftigung schadet ehrlichen Unternehmen und den BeschĂ€ftigten selbst. Deshalb schauen wir genau hin und gehen solchen Hinweisen konsequent nach", so Schmidt abschließend.

Die ukrainischen Staatsangehörigen wurden gestern aus dem Bundesgebiet ausgewiesen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von zwei bzw. drei Jahren verhÀngt. Zwei dieser acht Arbeitnehmer wurden bereits im Jahr 2024 aufgegriffen und ausgewiesen.

Weiterhin besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht eingehalten wurde. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt SaarbrĂŒcken
Karin Schmidt
Telefon: 0681/83080034
E-Mail: presse.hza-saarbruecken@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt SaarbrĂŒcken ĂŒbermittelt durch news aktuell

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