Rechtsprechung, KriminalitÀt

HZA-MD: ScheinselbstĂ€ndigkeit in der Baubranche / 2 Jahre Freiheitsstrafe auf BewĂ€hrung fĂŒr Arbeitgeber aus dem Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz

30.12.2025 - 08:00:09

Sangerhausen; Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz - Durch das Amtsgericht Halle (Saale) ist ein 66-jĂ€hriger Unternehmer aus dem Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz mit deutscher Staatsangehörigkeit rechtskrĂ€ftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 115 FĂ€llen und der Steuerhinterziehung in 54 FĂ€llen zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde zur BewĂ€hrung ausgesetzt.

Im Rahmen der PrĂŒfung der GeschĂ€ftsunterlagen der Baufirma ist den Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Sangerhausen des Hauptzollamts Magdeburg aufgefallen, dass das Unternehmen keine Arbeitnehmer beschĂ€ftigte, dafĂŒr jedoch ausschließlich selbstĂ€ndige Personen durch die Firma des Verurteilten beauftragt wurden. Die weiteren Ermittlungen der FKS ergaben, dass es sich bei diesen Personen in der RealitĂ€t jedoch nicht um eine selbstĂ€ndige TĂ€tigkeit, sondern um ein weisungsgebundenes und abhĂ€ngiges BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnis handelte. Diese Feststellung wurde durch mehrere Gutachten des RentenversicherungstrĂ€gers gestĂŒtzt.

Die VergĂŒtung der sogenannten ScheinselbstĂ€ndigen erfolgte in bar oder zur Verschleierung der Schwarzlohnzahlungen ĂŒber das Konto von Angehörigen des verurteilten Unternehmers.

Die ScheinselbststĂ€ndigen wurden nicht zur Sozialversicherung angemeldet und zu zahlende BeitrĂ€ge unter anderem nicht an die Krankenkassen abgefĂŒhrt. Daher entstand im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2022 ein Schaden fĂŒr die Sozialversicherung in Höhe von rund 391 Tausend Euro. Außerdem hinterzog der Unternehmer LohnsteuerbeitrĂ€ge gegenĂŒber den Landesfinanzbehörden in Höhe von fast 78 Tausend Euro und der Sozialkasse im Baugewerbe entstand infolge der Schwarzlohnzahlungen ein Schaden in Höhe von rund 87 Tausend Euro.

Der Vorwurf wurde in der Hauptverhandlung eingerÀumt. Das Urteil ist seit dem 21. Oktober 2025 rechtskrÀftig.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391/5074-1206
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