HZA-KI: Zoll und Staatsanwaltschaft Kiel ermitteln gegen 8 Beschuldigte im Baugewerbe - 45 Durchsuchungsobjekte in Norddeutschland
25.03.2026 - 10:50:16 | presseportal.de
Die fünf Männer und drei Frauen stehen im Verdacht, unter Nutzung von mindestens 5 Firmen eine Vielzahl von Arbeitnehmern beschäftigt und diese entweder gar nicht oder nicht vollumfänglich zur Sozialversicherung angemeldet zu haben.
Zusätzlich besteht in Teilen der Verdacht der Steuerhinterziehung und des Betrugs zum Nachteil der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).
"Der bislang geschätzte Schaden für die Solidargemeinschaft und den Steuerzahler beläuft sich auf circa 3 Millionen Euro", so Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.
"Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlungen sind sogenannte Abdeckrechnungen. Dabei werden Rechnungen verbucht, obwohl gar keine Leistungen erbracht wurden. So können Schwarzgelder generiert und illegale Beschäftigung verschleiert werden", so Oder weiter.
Nach monatelangen Vorermittlungen wurden im Rahmen der heutigen Maßnahmen unter anderem Wohnungen und Geschäftsräume der Beschuldigten sowie mutmaßlicher Auftraggeber durchsucht, Beweismittel gesichert und zahlreiche Zeuginnen und Zeugen vernommen. Die Durchsuchungen erstreckten sich auf Objekte in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (mit Schwerpunkten in Neumünster, Henstedt-Ulzburg und Hamburg).
An dem Einsatz waren über 330 Einsatzkräfte von Zoll und Steuerfahndung beteiligt. Die Staatsanwaltschaft war mit sechs Vertreterinnen und Vertretern vor Ort. Es wurden zwei richterlich angeordnete Vermögensarreste im sechsstelligen Bereich vollzogen und umfangreiche Vermögenswerte wie hochwertige Schmuckstücke, Luxusuhren, 400.000 Euro Bargeld sowie Kryptowährung sichergestellt.
"Wir sichern Vermögenswerte frühzeitig, um mögliche Schäden für Sozialkassen und öffentliche Haushalte ausgleichen zu können. Gleichzeitig gilt: Straftaten dürfen sich am Ende nicht auszahlen", so Oder abschließend.
Die Ermittlungen dauern an. Derzeit werden insbesondere die sichergestellten Geschäftsunterlagen und digitalen Beweismittel ausgewertet. Diese Prüfungen dienen dazu, tatsächliche Beschäftigungsverhältnisse, Zahlungsströme und Verantwortlichkeiten innerhalb der Nachunternehmerketten nachvollziehbar zu machen. Erst nach Abschluss der Auswertung kann der genaue Umfang der Verstöße sowie die endgültige Schadenshöhe verlässlich beziffert werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung die Beschuldigten als unschuldig gelten (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüft insbesondere Branchen mit hohem Einsatz von Sub- und Nachunternehmern. Gerade im Baugewerbe werden Arbeitsleistungen häufig über mehrere Unternehmensebenen vergeben. Diese Strukturen können gezielt genutzt werden, um Verantwortlichkeiten zu verschleiern und Sozialabgaben zu umgehen. Ziel der Ermittlungen ist es daher, tatsächliche Beschäftigungsverhältnisse offenzulegen, Auftraggeberstrukturen transparent zu machen und illegale Beschäftigung wirksam zu unterbinden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Gabriele Oder
Telefon: 0431-20083-1106
Mobil: 016091162783
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
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