Polizei

Schockanruf - 97-Jährige erkennt Betrugsmasche - 2605022

07.05.2026 - 09:19:08 | presseportal.de

Monheim am Rhein - Am Mittwochmittag, 6. Mai 2026, versuchten Telefonbetrüger mit der Masche des sogenannten "Schockanrufes" eine 97-Jährige in Monheim am Rhein zu bestehlen. Die Seniorin erkannte den Betrug und konnte einen Vermögensschaden verhindern. Die Polizei möchte den Vorfall zum Anlass nehmen, um eindringlich vor den Maschen der Betrügerinnen und Betrügern zu warnen.

POL-ME: Schockanruf - 97-Jährige erkennt Betrugsmasche - 2605022 - Foto: presseportal.de
POL-ME: "Schockanruf" - 97-Jährige erkennt Betrugsmasche - 2605022 - Foto: presseportal.de

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 13:15 Uhr erhielt eine 97-Jährige den Anruf einer Frau, die vortäuschte, Mitarbeiterin eines Krankenhauses zu sein. Sie gab an, dass der Sohn der Seniorin aktuell schwer erkrankt und auf sehr kostenspielige Medikamente angewiesen sei. In einem weiteren Telefonat bestätigte ein angeblicher Professor die Diagnose und befragte die Seniorin nach ihren Vermögenswerten.

Die 97-Jährige erkannte den Betrug und das Telefonat wurde beendet. Anschließend kontaktierte die Monheimerin selbständig ihren Sohn, der den Betrug bestätigte. Alarmierte Einsatzkräfte der Polizei leiteten ein Verfahren ein und die Kriminalpolizei übernahm die weitere Bearbeitung.

Die Polizei möchte den Vorfall zum Anlass nehmen, um erneut eindringlich vor den Maschen der zum Teil professionell agierenden Betrügerinnen und Betrügern zu warnen.

Die Polizei rät:

Seien Sie skeptisch, wenn Sie am Telefon nach Ihren Vermögensverhältnissen gefragt werden. Geben Sie am Telefon keine diesbezüglichen Auskünfte. Ärzte oder Krankenhäuser verlangen keine sofortige Barzahlung für eine Behandlung. Es werden auch keine sogenannten "Kautionszahlungen" von Polizei oder Staatsanwaltschaft gefordert oder angenommen, um Menschen, die eine angeblich schwere Straftat begangen oder einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben, vor einer Haftstrafe zu bewahren. Die Polizei wird Sie auch niemals am Telefon nach Ihren Vermögensverhältnissen fragen, oder Bargeld oder andere Wertgegenstände in vermeintlich "amtliche Verwahrung" nehmen oder prüfen. Wenn Sie so einen Anruf bekommen, legen Sie einfach auf! Rufen Sie die echte Polizei in einem eigenständigen Telefonat von Ihrem Festnetztelefon unter 110 an!

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

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