HZA-SW, Freiheitsstrafen

HZA-SW: Freiheitsstrafen im Umfang von insgesamt 11 Jahren und 6 Monaten aufgrund von Schwarzarbeit - Erfolgreicher Abschluss der Ermittlungen nach Razzia des Zolls im Glasfaserausbau

10.10.2024 - 12:41:08

Schweinfurt / Bamberg - Das Landgericht Marburg hat den verantwortlich Handelnden einer Baufirma im Bereich des Breitbandausbaus aus dem hessischen Hinterland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fĂŒnf Jahren verurteilt. Der 43-JĂ€hrige hatte durch eine besondere Verschleierungsform aus dem Bereich der organisierten Schwarzarbeit Steuern, SozialversicherungsbeitrĂ€ge und BeitrĂ€ge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Höhe von 8,8 Millionen Euro hinterzogen bzw. vorenthalten. Zwei MĂ€nner, die dem Bauunternehmer bei seiner Tat unterstĂŒtzt haben, wurden wegen Beihilfe zu jeweils drei Jahren und drei Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Marburg ist rechtskrĂ€ftig.

Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen durch Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt, Arbeitsgebiet Organisierte Formen der Schwarzarbeit/Organisierte KriminalitĂ€t, voraus. Neben korrekt zur Sozialversicherung gemeldeten Arbeitnehmern wurden weitere nicht oder in zu geringem Umfang angemeldete BeschĂ€ftigte festgestellt. Sie wurden ganz oder teilweise "schwarz" entlohnt.

Um das zur Zahlung der Schwarzlöhne erforderliche Schwarzgeld zu generieren, bestellte der HaupttĂ€ter sogenannte Abdeckrechnungen bei den beiden anderen Verurteilten. Ziel des An- und Verkaufs dieser Rechnungen ist es, buchhalterisch Ausgaben fĂŒr Leistungen zu verbuchen, die tatsĂ€chlich nicht erbracht wurden. Stattdessen wurden die Bauleistungen durch die "schwarz" beschĂ€ftigten Arbeitnehmer des HaupttĂ€ters erbracht.

Zur AufklĂ€rung der Taten fanden am 1. MĂ€rz 2023 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Marburg statt, bei der mehr als 500 EinsatzkrĂ€fte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, Spezialeinheiten und BargeldspĂŒrhunde im Einsatz waren. UnterstĂŒtzt wurde der Zoll dabei durch zahlreiche KrĂ€fte hessischer und nordrhein-westfĂ€lischer Steuerfahndungen sowie durch KrĂ€fte der Bundespolizei. Insgesamt wurden 37 Wohn- und GeschĂ€ftsrĂ€ume in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht, umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und drei Haftbefehle vollstreckt.

Feststellungen in einem anderen Verfahren hatten die Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex erst ins Rollen gebracht.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt fĂŒhrt PrĂŒfungen von Personen und GeschĂ€ftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler BeschĂ€ftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich ĂŒber mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von PrĂ€ventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler BeschĂ€ftigung.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur VerfĂŒgung.

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