KriminalitÀt, Rauschgift

HZA-SW: GeldwĂ€sche-Verdacht im Fernreisebus - Zoll stellt 100.000 Euro Bargeld am WĂŒrzburger Busbahnhof sicher

01.04.2026 - 10:00:34 | presseportal.de

Schweinfurt / WĂŒrzburg - 100.000 Euro in Scheinen haben EinsatzkrĂ€fte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Schweinfurt bei der Kontrolle eines Reisenden in einem Fernreisebus in der vergangenen Woche sichergestellt. Die mögliche Herkunft des Geldes blieb dabei völlig im Dunkeln.

HZA-SW: GeldwĂ€sche-Verdacht im Fernreisebus - Zoll stellt 100.000 Euro Bargeld am WĂŒrzburger Busbahnhof sicher - Foto: presseportal.de

Die EinsatzkrĂ€fte des Zolls nahmen den grenzĂŒberschreitenden Reisebus bei seinem Zwischenhalt am WĂŒrzburger Busbahnhof unter die Lupe. Das Augenmerk der Zöllnerinnen und Zöllner fiel dabei auf einen 27-jĂ€hrigen sĂŒdosteuropĂ€ischen Staatsangehörigen. Bei der Durchsuchung seines ReisegepĂ€cks entdeckten die Beamten in einer schwarzen UmhĂ€ngetasche ein kleines Vermögen: 500 Banknoten im Wert von jeweils 200 Euro, fein sĂ€uberlich gebĂŒndelt.

Besonders brisant: Ein noch vor Ort durchgefĂŒhrter Drogenschnelltest verlief bei dem 27-jĂ€hrigen Reisenden zwar negativ, an den sichergestellten 200-Euro-Banknoten wurden jedoch deutliche Spuren von Kokain festgestellt.

Auf die direkte Frage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Bargeldes verstrickte sich der junge Mann zusehends in widersprĂŒchliche Angaben. Da er keine glaubhafte ErklĂ€rung fĂŒr das MitfĂŒhren der 100.000 Euro liefern konnte, leiteten die Beamten nach RĂŒcksprache mit Zollfahndung und zustĂ€ndiger Staatsanwaltschaft noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der GeldwĂ€sche gegen den 27-JĂ€hrigen ein.

Das gesamte Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Unmittelbar an die Kontrolle schlossen sich weitere strafprozessuale Maßnahmen an, um die HintergrĂŒnde des verdĂ€chtigen Geldtransports quer durch Europa aufzuklĂ€ren. Insbesondere Herkunft und Ziel des Geldes werden nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein. Das Zollfahndungsamt MĂŒnchen hat die weitere Sachbearbeitung ĂŒbernommen.

Bis zur rechtskrĂ€ftigen Verurteilung gilt fĂŒr den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Hintergrundinfos:

Reisende, die nach oder von Deutschland ein- oder ausreisen, mĂŒssen beim GrenzĂŒbertritt mitgefĂŒhrte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ungefragt anmelden. Bei Reisen innerhalb der EU sind derartige Summen auf Befragen des Zolls mĂŒndlich anzuzeigen. Bei VerstĂ¶ĂŸen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Zu Barmitteln zĂ€hlen unter anderem Bargeld, Schecks, Aktien oder auch SparbĂŒcher.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecher
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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