HZA-SI, Segelboot

HZA-SI: Segelboot schippert auf AnhÀnger am ZOLL vorbei

06.07.2024 - 08:00:01

Singen - Aufgeladenes Segelboot im Wert von rund 150.000 Schweizer Franken bei Einfuhr nicht angemeldet. Abgaben in Höhe von rund 32.300 Euro werden fÀllig.

Bietingen: Ein aufgeladenes Segelboot im Wert von rund 150.000 Schweizer Franken wollte ein Deutscher am vergangenen Montag, 01. Juli 2024, im Reiseverkehr beim Zollamt Bietingen ĂŒber die Grenze bringen. Das auffĂ€llige Gespannt blieb von den Zöllnern nicht unbemerkt. Kurz nach dem GrenzĂŒbergang angehalten und auf Verzollungsunterlagen angesprochen, erklĂ€rte der 47-jĂ€hrige Mann aus dem Raum TĂŒbingen, das Segelboot hĂ€tte er in der Schweiz gekauft und er wĂŒrde es bei seinem zustĂ€ndigen Binnenzollamt verzollen. "GrundsĂ€tzlich ist es den Zollbeteiligten freigestellt, die Waren direkt an der Grenze oder bei ihren örtlich zustĂ€ndigen Binnenzollamt zu versteuern" erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Entscheidet sich der Zollbeteiligte fĂŒr die zweite Variante, muss das spĂ€testens an der Grenze beim Zoll angemeldet und eine Sicherheit fĂŒr die zu erwartenden Abgaben entrichten werden."

Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die errechneten Abgaben in Höhe von rund 32.300 Euro zahlte er dann einen Tag spĂ€ter. Bis dahin blieb das Segelboot erstmal als Sicherheit fĂŒr die Einfuhrabgaben beim ZOLL.

Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens ĂŒbernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.

Zusatzinformation zum Versandverfahren:

FĂŒr Waren, die in das Zollgebiet der Union eingefĂŒhrt werden und dort in den Wirtschaftskreislauf treten sollen, sind die Einfuhrabgaben grundsĂ€tzlich im Zeitpunkt des GrenzĂŒbertritts zu entrichten. Da die Waren in den meisten FĂ€llen nicht am Grenzort verbleiben, sondern fĂŒr einen EmpfĂ€nger im Landesinneren (Binnenland) bestimmt sind, wurde mit dem Versandverfahren ein Verfahren geschaffen, das die Möglichkeit bietet, die Verzollung am endgĂŒltigen Bestimmungsort der Waren vorzunehmen. Im Versandverfahren werden Waren unverzollt befördert, d.h. unter Aussetzung der eigentlich zu zahlenden Einfuhrabgaben. Damit ist ein gewisses Abgabenrisiko verbunden, sodass die Beförderung unter zollamtlicher Überwachung erfolgt. Insbesondere bedeutet dies, dass fĂŒr den Transport eine Sicherheit zu leisten ist und verlangt wird, die beförderten Waren fristgerecht und unverĂ€ndert an der Bestimmungsstelle zu gestellen bzw. zu ĂŒbergeben, damit die Waren nicht unverzollt im Zollgebiet der Union verbleiben. Weitere Informationen auch unter www.zoll.de

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

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