HZA-SI: Zoll stellt Luxuswaren im Wert von über 24.000 Euro fest - Freigrenze um mehr als das 80-fache überschritten
26.03.2026 - 08:50:35 | presseportal.de
Bei der Kontrolle räumte der Reisende unmittelbar ein, abgabenpflichtige Waren dabeizuhaben. Auf den Hinweis der Zöllnerinnen und Zöllner, dass diese beim Grenzübertritt an einem Zollamt hätten angemeldet werden müssen, erklärte er, am zuvor passierten Grenzübergang sei kein Zollbediensteter sichtbar gewesen. Man habe sich daher entschieden, ohne Anmeldung weiterzufahren.
Die gesetzliche Reisefreimenge für Waren aus der Schweiz beträgt derzeit 300 Euro pro Person. Ausnahmen hiervon gelten für hochsteuerbare Waren, wie z.B. Alkohol und Tabak. Der Warenwert der Luxusartikel überschritt diese Freigrenze um mehr als das 80-fache.
Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro konnte er seine Weiterreise fortsetzen.
Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe abgegeben.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zu Reisefreimengen und zur Abgabenerhebung finden sich unter www.zoll.de.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Singen
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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