HZA-SI, Unverzollte

HZA-SI: Unverzollte Fahrzeuge im Angebot - Zoll entdeckt drei unverzollte Fahrzeuge im Wert von 34.000 Euro bei AutohÀndler

05.12.2025 - 08:26:03 | presseportal.de

Singen - Landkreis Waldshut: Drei PKW mit Schweizer Kennzeichenhalter fielen einer Zollstreife des Hauptzollamts Singen Mitte November auf dem GelĂ€nde eines GebrauchtwagenhĂ€ndlers im Landkreis Waldshut auf. Zwar konnte der 49-jĂ€hrige deutsche Inhaber des Betriebs die Abmeldung der Fahrzeuge in der Schweiz nachweisen, Unterlagen ĂŒber eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Verzollung der Gebrauchtwagen konnte er hingegen nicht vorlegen. Kunden aus der Schweiz hĂ€tten ihm die Fahrzeuge ĂŒberlassen, erklĂ€rte der Inhaber.

HZA-SI: Unverzollte Fahrzeuge im Angebot - Zoll entdeckt drei unverzollte Fahrzeuge im Wert von 34.000 Euro bei AutohÀndler - Foto: presseportal.de
HZA-SI: Unverzollte Fahrzeuge im Angebot - Zoll entdeckt drei unverzollte Fahrzeuge im Wert von 34.000 Euro bei AutohÀndler - Foto: presseportal.de

"Der Zoll fĂŒhrt auch abseits der GrenzĂŒbergĂ€nge Kontrollen durch und prĂŒft ob zollrechtliche Vorschriften eingehalten wurden," erklĂ€rt Sonja MĂŒller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen.

Gegen den Inhaber des Autohandels wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Der Gesamtwert der Fahrzeuge der Marken BMW und Mercedes wurde auf 34.000 Euro geschĂ€tzt, von denen sich auch die Einfuhrabgaben in Höhe von rund 10.500 Euro errechneten. Aufgrund fehlender Barmittel wurden die Fahrzeuge bis zur Zahlung der Abgaben auf dem FirmengelĂ€nde unter VerfĂŒgungsverbot gestellt. Die FahrzeugschlĂŒssel nahmen die Zöllner mit.

Das Verfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die zustĂ€ndige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.

Zusatzinformationen:

Wird ein Fahrzeug durch eine Privatperson mit dem Ziel des Verkaufs in die EuropÀische Union importiert, ist bei der Einfuhr in die Gemeinschaft eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrabgaben sind zu entrichten. Die Zollstelle stellt im Gegenzug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland nachweist, dass die Einfuhr-abgaben bezahlt wurden.

RĂŒckfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Sonja MĂŒller
Telefon: 07731/ 8205 - 5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
www.zoll.de

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